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  #1  
Alt 27.02.2005, 15:58
Solveig Solveig ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2005
Beiträge: 22
Standard Kindesunterhalt

Hallo,

mein Freund ist leider an Lungenkrebs erkrankt, ab demnächst ist er über 6 Wo. krank geschrieben und bekommt dann Krankengeld (Lohnfortzahlung), soweit ich weiß, ist das weniger als das normale Gehalt.
Er ist unterhaltspflichtig für ein Kind. Derzeit hat er bezgl. Arzneimittel (auch alt. Art), Krankenhaus, Cemo, Lebensmittelumstellung usw. erhöhte Ausgaben.
Weiß jemand, ob es in diesem Falle möglich ist den Unterhalssatz zu senken? Wir wissen nämlich bald nicht mehr, wie wir das alles bezahlen sollen ohne weiter und weiter in die Miesen zu rutschen
Liebe Grüße
S.
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  #2  
Alt 27.02.2005, 19:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kindesunterhalt

Liebe Solveig,

der Kindesunterhalt errechnet sich aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.Als Richtlinie gilt die Düsseldorfer Tabelle bei uns in NRW. Sollte also der "Mindestselbstbehalt" nicht gewährleistet sein sinkt auch der Kindesunterhalt. Das Jugendamt hat eine "Unterstelle" namens "Unterhaltsvorschusskasse" , diese zahlt bis zu 72 Monate den Mindestunterhalt, wenn Vater nix hat. Diese Übernahme des Unterhalts ist aber rückzahlungspflichtig!
Bitte erkundigt Euch und sagt das es längerfristig ein geringeres Einkommen-Krankengeld gibt und die Unterhaltszahlung neu berechnet wird.

Gruss
gast
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