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Alt 29.03.2011, 22:13
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Welche Diagnose braucht man für EU Rente

Hallo Salute,

ich glaube, Du möchtest mich gerne mißverstehen.

"Zur Stellung eines Rentenantrages darf eine Krankenkasse grundsätzlich nicht auffordern....

Tut sie aber, zumindest mündlich!!!! ..... und die Arbeitsagentur auch. Ist ja auch gar nicht so verkehrt, denn sowohl Arbeitslosengeld als auch Krankengeld gibt es ja nicht ewig.

Auch ist es nicht möglich, dass eine Krankenkasse den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger im Namen des Versicherten stellt."

.... davon habe ich nun wirklich nichts geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo Lenalie,

eigentlich sollte jede Rehaeinrichtung einen Sozialdienst haben, der für Dich diese Sachen erledigt bzw. Dir behilflich ist und dich berät. War ja anscheinend in Deiner Rehaeinrichtung nicht so oder wurde den Patienten nicht ausreichend "ans Herz gelegt". Aber wie auch Elisabeth schon schreibt, solltest Du auch jeden Fall erst mal das Krankengeld ausschöpfen und erst dann über Rente nachdenken.

Henni hat es ja schon erklärt, auch die Rentenversicherung hilft Dir, die entsprechenden Anträge auszufüllen. Außerdem gibt es ehrenamtliche Rentenberater in fast jeder größeren Stadt - google doch mal danach.

Drücke Dir die Daumen

Billa

Geändert von puma-billa (30.03.2011 um 00:01 Uhr)
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