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  #1  
Alt 01.09.2014, 11:33
MeraLuna MeraLuna ist offline
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Beiträge: 6
Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Hallo NicoleZ,
danke für deine Antwort.
Respekt, dass du die ganze Zeit weitergearbeitet hast. Das war auch mein Plan. Aber die Chemo haut mich nun doch ganz schön von den Beinen. :-(

Inzwischen habe ich nochmal einen Anwalt befragt. Es ist wohl tatsächlich ein Unterschied ob man angestellt oder selbstständig ist. Obwohl man die gleichen Beiträge zahlt, hat man nicht die gleichen "Rechte".

Daher gibt es nur Hop oder Top. Also entweder komplett in die Ecke legen und Krankengeld bekommen (was das für die Existenz bedeutet brauche ich wohl nicht weiter auszuführen) oder mit halber Kraft so gut es geht weiterarbeiten und von den Rücklagen leben. Selbst und ständig eben.
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  #2  
Alt 01.09.2014, 15:57
Heino* Heino* ist offline
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Beiträge: 374
Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

...zur Aufklärung:

Die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlt nicht die Krankenkasse, sondern der Arbeitgeber. Insofern ist in Eurer Situation die Logik erkennbar: Als Selbständiger übernimmt man ja den Part des Arbeitgebers, erst danach tritt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

LG, Heino.
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  #3  
Alt 01.09.2014, 17:44
NicoleZ NicoleZ ist offline
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Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Zitat:
Zitat von MeraLuna Beitrag anzeigen
Respekt, dass du die ganze Zeit weitergearbeitet hast.
Pscht, ich schrieb "irgendwie". Bedeutet bei mir konkret, ich war die Zeit im Homeoffice, habe eigentlich nichts gearbeitet, war aber für meine Kollegen erreichbar im Notfall. Und hin und wieder auch mal im Büro, aber ich habe nicht wirklich "durchgearbeitet". Das wäre nicht gegangen. Ich hatte in der Situtation halt in mancherlei Hinsicht Glück, mit dem Job und dem Arbeitgeber.
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  #4  
Alt 01.09.2014, 23:39
Line1967 Line1967 ist offline
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Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Liebe MeraLuna, ich arbeite im Angestelltenverhältnis und bin somit in der gesetzl. Krankenversicherung. Ich bin zwischen den Chemo Pausen immer mal wieder arbeiten gegangen. War somit nie im Stück krankgeschrieben und habe trotzdem, als ich über die 6 Wochen hinaus war, Krankengeld erhalten. Wenn die Krankschreibung immer aufgrund der selben Krankheit ist, werden die Krankheitstage summiert. So wurde es mir von meinem Steuerberater als auch von der Krankenkasse erklärt. Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
lg
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  #5  
Alt 02.09.2014, 17:36
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Entschuldigung - aber das gilt eben nicht für freiberuflich Tätige, da wird nix aufsummiert. Heino* hat das sehr gut erklärt.

(Und das hat auch nicht das Mindeste mit "Rechten" aus den Einzahlungen ins Krankenkassensystem zu tun. Es liegt einzig und allein am fehlenden Arbeitgeber, der weiterbezahlt. Im Übrigen könnte man sich durchaus als Mitglied der Künstlersozialkasse auf eigene Kappe bei der Krankenversicherung so versichern, dass bereits ab dem 15. Tag gezahlt wird.)
__________________
Es grüßt die Hexe.
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  #6  
Alt 03.09.2014, 11:14
PetraS61 PetraS61 ist offline
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Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Hallo MeraLuna,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, beanspruchst Du keine Lohnfortzahlung, obwohl Du sicherlich AU-Bescheinigungen von Deinen Ärzten bei der Krankenkasse zum Nachweis vorlegst (?), sondern Krankengeld ab dem 43. Tag. Deshalb würde ich, genau wie Du, davon ausgehen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten Krankzeiten wegen der gleichen Erkrankung durchaus zusammen gehören und nicht sofort alles auf Null gesetzt ist, wenn Du kurzfristig arbeitest.

Ich würde mich an die Unabhängige Patientenberatung zur Klärung dieser Frage wenden, die kostenlos Auskünfte in sozialrechtlichen Fragen erteilt.
__________________
lg,
Petra
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  #7  
Alt 04.09.2014, 09:16
Adlatus Adlatus ist offline
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Beiträge: 44
Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Wow da haben sich die Kassen aber ein schönes Schlupfloch gebaut.
Ich glaub ich hab´s verstanden und versuch´s zu erklären:

Es geht um das kleine Wörtchen ab
Knackpunkt ist der Zeitpunkt des Entstehens des Krankengeldanspruchs. §46 SGB V Abs.2

Angestellte:
Angestellte haben Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld ab dem ersten Tag der Erkrankung.
Dieser Anspruch ruht jedoch während der Lohnfortzahlung (§49 Abs. 1)
(Ist für Angestellt wichtig, die innerhalb dieser 6 Wochen den Arbeitsplatz verlieren. Da ab Wegfall der Lohnzahlung Krankengeld gezahlt wird. Sonst gäb`s ne Lücke die nicht abgedeckt wäre weil das Arbeitsamt nur leistet, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. )

Selbständige:
Bei Selbständigen entsteht der Krankengeldanspruch dagegen aber erst ab der 7 Woche der Arbeitsunfähigkeit. Somit gelten für dich andere Regeln, weil dein Anspruch zu einem ganz anderen Zeitpunkt einsetzt. – Schöne Scheisse…die Kasse scheint im Recht zu sein.

Du müsstest noch klären, ob du nicht zufällig eine Vereinbarung nach § 53 SGBV Abs 6 abgeschlossen hast. Hier kann man einen früheren Leistungsanspruch ab der 3. Woche vereinbaren.

Ist übrigends auch im Downloadbereich der KsK erläutert:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...91b95c2043302e

Ganz wichtig:
Was du aus meiner Sicht jetzt unbedingt auch klären musst ist, wie es sich mit einer Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit während des Krankengeldanspruches verhält.
Also.: z.B. du bekommst schon Krankengeld und kannst zwischendurch wieder für ein zwei Wochen arbeiten. Was passiert bei erneuter Arbeitsunfähigkeit? Geht der 7 Wochen Zinnober von vorne los, oder greift nahtlos wieder das Krankengeld? (ich fürchte leider das erstere)
In diesem Falle muss man dann genau durchrechnen ob es nicht günstiger ist Arbeitsunfähig zu bleiben, um den Anspruch nicht zu verlieren…

@the Witch:
so gesehen hat das ganze sehr wohl etwas mit den Rechten aus der Krankenkasse zu tun, ob nun ein Arbeitgeber mit im Spiel ist oder nicht ist dagegen in diesem Fall völlig unerheblich.
Bei der Möglichkeit diese Lücke auf eigene Kappe zu verkürzen, gebe ich dir wie oben erläutert Recht. Allerdings würde ich das lange nicht so hart formulieren wie Du, weil hier die Krankenkassen m.E. in ihrer Beratungstätigkeit eher nachlässig sind und man auf gewisse Problematiken stellenweise gar nicht aufmerksam (gemacht)wird.

Geändert von Adlatus (04.09.2014 um 10:44 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #8  
Alt 23.09.2014, 14:24
MeraLuna MeraLuna ist offline
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Beiträge: 6
Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Oh, so viele Antworten! Vielen Dank euch allen!
Adlatus, vielen Dank, dass du dich so ausführlich mit der Problematik auseinandergesetzt hast! Das ist supernett!

Ich antworte leider erst jetzt, da ich nach der letzten Chemo wegen eines Infektes krank im Bett lag...

Also, inzwischen habe ich auch schon einen Anwalt zu dem Thema befragt.
Es ist wohl wirklich so, dass die Krankenkassen einen Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen machen. – Für mich nicht nachvollziehbar. Aber das ist wohl so und liegt im Ermessensspielraum der jeweiligen Krankenkasse.

Dass ich die ersten sechs Wochen im Krankheitsfall selbst überbrücke, stand für mich nie in Frage. Das ist selbstverständlich so. Es ärgert mich einfach, dass ich dazu falsche Aussagen von der Krankenkasse bekommen habe. Hätte ich Anfang des Jahres bereits gewusst, dass ich, wenn ich auch nur einen Tag arbeite, die nächsten 6 Wochen wieder selbst überbrücken muss, dann hätte ich zwischendurch nicht gearbeitet (Aldatus, da hast du recht. Es ist tatsächlich so, dass ich die Arbeitsunfähigkeit nicht unterbrechen darf. Denn dann muss ich erst wieder 42 Tage am Stück arbeitsunfähig sein, damit ich erneut Anspruch auf Krankengeld habe!).

Durch meine "Arbeitsversuche" musste ich nun ein halbes Jahr selbst finanzieren. Ärgerlich, aber ich habe daraus gelernt mir zukünftig ALLES von meiner Krankenkasse schriftlich geben zu lassen und mich nicht auf telefonische Aussagen zu verlassen.

@TheWitch: Nun ja, die ersten 6 Wochen sind für mich nicht strittig. Aber wieso werde ich als "mein eigener Arbeitgeber" schlechter gestellt als ein normaler Arbeitgeber? Das erschließt sich mir nicht. Im Krankheitsfalle eines Angestellten zahlt der Arbeitgeber so lange Kankengeld bis die genannten 42 Krankheitstage (aufgrund der selben Krankheit erreicht sind). Auch wenn der Arbeitnehmer zwischendurch arbeitet, summieren sich in dem Fall die Krankentage auf. – Zumindest soweit ich das verstanden habe –

Ich hätte vor zehn Jahren auch eine private Krankenversicherung wählen und mir einen entsprechenden Tarif mit Krankengeld aussuchen können. Damit wäre ich seinerzeit preisgünstiger gefahren. ABER: Ich denke, dass ein Solidarprinzip (und dazu zähle ich auch die Krankenkassen) nur funktioniert, wenn ALLe in die gleiche Kasse einzahlen und so die Stärkeren die Schwachen stützen. Nur dann gleicht es sich aus und bleibt gerecht. Also du siehst: Meine Wahl war sehr bewusst FÜR eine gesetztliche Krankenkasse. Dass ich damit teurer und schlechter fahren würde habe ich damals nicht geahnt. Vielleicht habe ich mir aber auch einfach nur eine schlechte Krankenkasse ausgesucht. Ich denke, dass die großen renommierten Krankenkassen besser mit Ihren Kunden/Patienten umgehen und bereitwilliger zahlen.

Meine Krankenkasse nervt mich inzwischen wegen jeden Mini-Betrag und Beleg. Sie prüfen die Fahrtkosten und rufen in meiner Arztpraxis an ob und wann ich dort Termine hatte und wann ich zur Chemo dort war. Das können sie natürlich gern tun, denn bisher hat alles seine Richtigkeit. Eine Fahrtkostenerstattung haben sie abgelehnt. Da hatte mich der Onkologe zu einer Nachbesprechung in die Praxis bestellt. Laut Krankenkasse handelte es sich dabei nicht um eine onkologische Untersuchung sondern nur um ein kurzes Gespräch mit dem Arzt – aha, nee, ist klar...

So, genug vom Thema abgekommen.

Ich danke euch für eure Anregungen, Gedanken, Recherchen und postings!

Es grüßt
MeraLuna
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