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  #1  
Alt 22.02.2009, 17:42
tigerfrosch tigerfrosch ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 3
Standard Schwerbehinderung nach 5 Jahren BK und Sarkoidose

Hallo zusammen,

ich benötige mal eure Hilfe bzw. eure Erfahrungen mit der Einstufung der Prozente beim Grad der Schwerbehinderung.

Ich bin im Okt. 2003 (ich war damals 36 Jahre alt) an Brustkrebs erkrankt. pT1c, pN1mi (1/12), M0, G2, ductal invasiv, ER+, Her2-neu x.
Therapie: 4 x EC, 25 Bestrahlungen, 5 Jahre Tamoxifen 20 mg (nehme ich immer noch), Zoladex über 2 Jahre.

Hier wurde ich mit 60% Schwerbhinderung eingestuft mit Heilungbewährung.

Im Mai 2005 erkrankte ich an Sarkoidose Stadium II. Therapie: ein Jahr Kortison, anfangs 60 mg/tägl. dann immer etwas weniger bis das Jahr um war.
Die Lunge war schon angegriffen und ein zweiter Schub folgte August 2007. Im Moment habe ich keinen Schub.

Hier wurde ich dann auf 80% Schwerbehinderung hochgestuft.

Lt. Uniklinik Düsseldorf habe ich auch noch ein 80% Rückfallrisiko an Brustkrebs und mir wurde im vergangenen Oktober deshalb die Gebärmutter sowie die Eierstöcke entfernt, um das Risiko zu verringern. Der BK liegt auch in der Familie (Mutter/Tante usw.).

Nun möchte mich das Versorgungsamt von 80 auf 30% runter stufen, da ich seit meiner Erkrankung BK kein Rezidiv bzw. Metastasenbildung habe.
Bei meiner Mutter ist die Erkrankung 12 Jahre her und die ist mit 50% immer noch eingstuft.

Wie kann das?

Wie verhalte ich mich nun? Was ist so üblich nach 5 Jahren an Prozenten?

Ich würde mich über eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt freuen.

Ich habe 4 Wochen zeit, um meine eigene Stellungnahme abzugeben.

Vielen lieben Dank.

LG Heike
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  #2  
Alt 22.02.2009, 18:35
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Beiträge: 287
Standard AW: Schwerbehinderung nach 5 Jahren BK und Sarkoidose

Hallo Heike,

vielleicht war es vor so vielen Jahren noch anders und es gab da keine Befristung beim GdB
Heute ist es so:

Nach der Behandlung von Krankheiten, die zu Rezidiven neigen, ist bei der GdB-Bemessung eine Heilungsbewährung abzuwarten. Insbesondere gilt dies bei malignen Geschwulstkrankheiten. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel 5 Jahre.
Heilungsbewährung
... bei Entfernung im Stadium T1-2 pN0 M0 GdB 50
... bei Entfernung im Stadium T1-2 pN1 M0 GdB 60
... in anderen Stadien wenigstens GdB 80


Und für Deine Sarkoidose hast Du dann anscheinend einen GdB von 30 zuerkannt bekommen - deshalb die Runterstufung auf 30.

Ich freue mich für Dich, daß Du kein Rezidiv hast.

Liebe Grüße
Iris
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  #3  
Alt 22.02.2009, 20:32
tigerfrosch tigerfrosch ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Schwerbehinderung nach 5 Jahren BK und Sarkoidose

Liebe Iris,

Danke für deine Antwort.

Meine Mutter hat diese 50% erst seit ca. 2 Jahren unbefristet. Nachdem der Ausweis 2 x ca. 5 Jahre lief, wurde er nun mit 50% auf unbefristet umgestellt.

Ich habe das nun schon oft gehört, dass bei Rentnern der Ausweis auf unbefristet gestellt wird und die mit den Prozenten auch nicht so genau sind.
Ich finde es den anderen Menschen einfach unfair gegenüber. Es gibt anscheint keine Linie.
Ich will nichts, was mir nicht zusteht, aber es ist für mich auch ein wenig unvorstellbar. Gerade bei meiner Mutter und mir haben wir den direkten vergleich. Meine Eltern verstehen das auch nicht.

Es ist toll, dass ich bis jetzt kein Rezidiv habe und auch keine Metastasen. Ich mag aber auch nicht den Tag vor dem Abend loben. Ich "genieße" mein Leben und sollte irgendwann wieder etwas auftreten, dann muss ich halt schauen was dann kommt. Natürlich ist das nicht immer einfach, aber ich lerne damit umzugehen.

Des weiteren habe ich auch gelernt mit meinen anderen Beschwerden umzugehen. Man ist nach schweren Erkrankungen nie mehr der Mensch der man vorher war.

Ich wünsche dir einen schönen Abend und vielen Dank noch mal für deine Info.
Gruß
Heike
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  #4  
Alt 22.02.2009, 21:14
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Beiträge: 287
Standard AW: Schwerbehinderung nach 5 Jahren BK und Sarkoidose

Hallo Patzi,

Heike kämpft um ihre Prozente und nicht ich - hast Du wohl verwechselt!

Aber ich würde selbstverständlich auch Widerspruch einlegen an Heikes Stelle.

Liebe Grüße
Iris
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  #5  
Alt 26.06.2009, 14:15
tigerfrosch tigerfrosch ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Schwerbehinderung nach 5 Jahren BK und Sarkoidose

Hallo zusammen,

da bin ich mal wieder.
Meine Sache mit dem Schwerbehindertenausweis läuft immer noch.
Ich hatte vor ein paar Monaten fristgerecht meinen Widerspruch geschrieben und bin vor ca. 3 Wochen bei einem Gutachter gewesen. Der hat dann meine weiteren Beschwerden soweit aufgenommen.
Nun kam gestern der neue Bescheid.
Ich habe 5 "Beeinträchtigungen" und alle zusammen ergeben eine Summe von GdB 80. Aber, der Sachbearbeiter schreibt, weiterhin hält er die GdB 30 für angemessen.
3 Punkte, die ich im Wiederspruch erwähnt habe, haben die nicht mit aufgeführt. ??? Sind aber lt. meinen Ärzten sog. Dauerdiagnosen.
Also Fakt: vor dem Widersruch mit 3 Beeinträchtigungen gab es GdB 30
nach dem Widerspruch mit 5 Beeinträchtigungen (3 Fehlen) gibt es auch GdB 30.
Muss ich das verstehen???
Also habe ich mich so gesehen verschlechtert, obwohl ich mehr Beeinträchtigungen habe?
Ich kann das alles nicht nachvollziehen.
Natürlich habe ich Montag einen Termin beim VdK.

Könnt ihr mir eventuell mal schreiben, ob ihr so etwas schon mal gehört habt.

Vielen lieben Dank für brauchbare Infos.

Heike
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