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  #1  
Alt 18.04.2005, 14:59
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Standard Einkommen während der Reha

Hallo an alle!
Ich hatte bisher keine AHB und soll nun lt. Arzt in die Reha fahren.

Was muß ich da bedenken? Kann man sich den Ort aussuchen?

Und was ganz wichtig ist, woher bekomme ich während dieser Zeit mein Geld? Bis jetzt bin ich immer noch krankgeschrieben.

Könnt Ihr mir dazu was schreiben? Das wäre ganz lieb.

Viele liebe Grüße
Gerty
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  #2  
Alt 18.04.2005, 14:59
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Standard Einkommen während der Reha

Hallo Gerty,
wenn du Krankengeld bekommst, fällt das während der Reha aus und die BFA zahlt dir stattdessen 'Übergangsgeld', die Unterlagen dafür schickt dir die BFA mit und mußt du von der KK ausfüllen lassen.
Das Übergangsgeld ist ein wenig niedriger als das Krankengeld.

Liebe Grüße
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  #3  
Alt 18.04.2005, 15:00
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Beiträge: n/a
Standard Einkommen während der Reha

Hallo Birgit!
Wenn Du Dich so gut auskennst, kannst Du mir vielleicht auch einen Rat geben?

Ich bin schon 4 Monate krankgeschrieben und soll demnächst in eine Reha. Mein Arbeitgeber hat mich angerufen und mir erklärt, daß sie nicht länger auf mich verzichten können und daß sie eine Neue einstellen müssen.
Ich arbeite als Alleinkraft in einem Büro in einem kl. Handwerksbetrieb mit 5 Beschäftigten.

Ich verstehe das ja, daß man das Büro nicht länger unbesetzt lassen kann, aber das bedeutet, daß ich gekündigt werde.

Kann man überhaupt gekündigt werden, wenn man noch krankgeschrieben ist oder in der Reha?

Während der Reha würde ich das Geld von der BfA bekommen, das habe ich oben gelesen. Wenn ich mich dann theoretisch beim Arbeitsamt melde und noch krank bin, wie läuft das dann?

Ich bin doch eigentlich als Kranke nicht vermittelbar. Wonach richtet sich dann das Einkommen, ich meine die Höhe. Wird das Geld dann noch mehr gekürzt?
Es ist einfach zum verrückt werden.

Viele Grüße, Carola
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  #4  
Alt 18.04.2005, 15:00
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Standard Einkommen während der Reha

18.04.2005, 14:28

Hallo Gerty,
die BfA bzw. LVA schreibt dir, wo deine Reha stattfindet. Wenn du einen Wunsch hast, kannst du den zwar äußern, aber entscheiden wird der Rentenversicherungsträger.
Hallo Carola,
hast du einen Behindertenausweis?
Wenn du gekündigt wirst, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit melden.
Lass dich aber erstmal in der Reha beraten. Es gibt die Möglichkeit der Wiedereingliederung. Vielleicht könntest du dir das vorstellen?
Es ist natürlich für eine Firma mit 5 Angestellten sehr schwierig auf eine Arbeitskraft zu verzichten. Das ist nun mal Fakt, vielleicht kannst du mit deinem AG ein Abkommen treffen, dass er nur eine Vertretung mit Zeitvertrag für dich einstellt.
Zu deiner Frage, ob bei Arbeitslosigkeit das Einkommen nochmals gekürzt wird, ist ganz klar ja. Solange du krankgeschrieben bist, zahlt die Krankenkasse.
Lass dich doch mal von der Krankenkasse beraten und sprich mit deinem Chef. Wichtig ist natürlich auch, kannst du dir vorstellen in einigen Wochen wieder voll arbeitsfähig zu sein.
Gruss
Brigitte
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  #5  
Alt 18.04.2005, 15:02
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Standard Einkommen während der Reha

18.04.2005, 14:37

Hallo Carola,
bin zwar nicht der große spezialist für sowas, daher würde ich vorschlagen, dass du deine Fragen auch noch mal im forum für 'Rechtliches/Finanzielles' stellst. Kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen:
Wenn du einen Schwerbehindertenstatus hast, ist eine Kündigung nicht so ohne weiteres möglich, dazu müßte dein Arbeitgeber die Zustimmung des Integrations/Versorgungsamtes haben. Außerdem müßte deine Prognose betreffend deiner Arbeitsfähigkeit denkbar schlecht sein. Grad vor kurzem hab ich ein Urteil gelesen, wo dem Arbeitnehmer eine 2Jahresfrist eingeräumt wurde seitens des Sozialgerichts.
Wenn du arbeitslos geworden bist und Arbeitslosengeld beziehst, bekommst du für die Zeit der Reha ebenfalls Übergangsgeld von der BFA. Das ist dann ebenfalls etwas niedriger als das Arbeitslosengeld.
Das dein Arbeitgeber, als kleiner Handwerksbetrieb Probleme mit deiner andauernden Arbeitsunfähigkeit hat, kann ich auch schon nachvollziehen, aber wieso er dich unbedingt deswegen kündigen muss, verstehe ich nicht. Schließlich gibt es auch noch die Möglichkeit übergangsweise eine Zeitarbeitskraft oder eine Ersatzperson befristet einzustellen. Du kostest ihn ja im Moment nichts.
Wenn ich so was lese, bin ich doppelt froh, dass ich in einem großen Unternehmen arbeite, war seit 2 Jahren nicht mehr da und hab ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Eine Bekannte von mir auch mit BK hat Ende 03 ebenfalls ihre Kündigung bekommen, 2 Tage nach ihrer Krankenhausentlassung und ide hat auch noch bei einer Ärztin gearbeitet, von der wohl schon ein bißchen mehr Verständnis erwartet hätte.
Liebe Grüße und viel Glück
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