Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #3  
Alt 10.01.2010, 17:39
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2009
Ort: Süd-Bayern
Beiträge: 15
Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Sehr geehrter Heer/Frau Altmann,

habe ICH da etwas nicht verstanden, oder wollen SIE da eine der Verordnung nicht konform gehende Auslegung verstanden wissen:

"in situ" heißt nach meinem Lateinwissen "am Platz" -- auch wenn laut Ihrem Posting "die Meinungen auseinander gehen".

Bei Wikipedia heißt es dazu http://de.wikipedia.org/wiki/In_situ(im Abschnitt Medizin):
"Carcinoma in situ: lokal begrenzter Krebsherd = frühestes (in der Regel heilbares) Krebsstadium"

"Frei" übersetzt heißt das also: solange der Krebs da ist (also nachweisbar ist).

Wenn Ihre Auslegung die richtig(ere) wäre, so frage ich mich:
Welchen Sinn macht denn sonst diese Ausnahmeregelung, dass dann, wenn das "in situ" vorliegt, eben REGELMÄßIG KEINE Heilungsbewährung (die sich an vielen Stellen in dem Katalog findet) abzuwarten IST.

Wenn "in situ" auch bedeuten sollte, dass das "in situ" vorliegt, wenn bei einem nicht gestreuten (metastasierten) Karcinom dieses erfolgreich durch Resektion total entfernt werden konnte, dann müssten solche erfolgreich operierten Patienten also auch einen unbefristeten Ausweis bekommen! Und wie sieht die Praxis aus? Mir sind leider sehr sher viele Fälle bekannt, bei denen -obwohl "in situ"- eine Befristung festgesetzt wurde, obwohl fetsteht, dass Metastasen bereits gebildet wurden.

Aber dennoch. nichts für unguat -- das ist ja das Wesen eines Forums -- und jeder soll sich seine eigene Meinung bilden (können). Ob diese Meinung dann der tatsächlichen Rechtslage entspricht, ist widerum ein anderes Kapitel.

Ich musste jedenfalls feststellen, dass diese meine Argumentation von den Anerkennungsstellen sehr sehr positiv aufgenommen wurde, weil auch die dortigen Sachbearbeiter es -bisher- als entwürdigend befanden, Patienten mit inoperablen schwerwiegenden Krebserkrankungen mit diesen 5 Jahren abspeisen zu müssen (und seinerzeit dann zu zwingen, erneut den ganzen Papierkrieg durchmachen zu müssen). Mir schien es fast so, dass den Sachbearbeitern vor Ort diese seit kurzem geltende Regelung nicht bekannt war ...

Liebe Grüße
CH-Schneckerl
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:42 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55