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AW: Rente?? nur zu wenig um zu überleben!
Hallo Apfel
du hast Anspruch auf 18 Monate Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren (für die selbe Krankheit) Danach mußt wieder 6 Monate arbeiten um einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu haben. Der Anspruch beinhaltet aber auch die Zeiten, wo das Krankengeld ruht: Lohnfortzahlung Übergangsgeld während einer Reha Krankengeld selbst zählt man alle Tage zusammen so kommt man auf 78 Wochen. In der regel 6 Wochen Lonfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld. Oft aber fordert dich die KK auf einen Renten oder Rehaantrag zu stellen, dem man nachkommen muß, da sonst die Leistung eingestellt wird. Nach den 78 Wochen kann man Nahtlosigkeitsgeld beantragen (welches dem ALG1 gleich) Dies bekommt man 1 Jahr aber auch das Arbeitsamt, welches das Nahtlosigkeirtsgeld bezahlt, kann deine mutter zwingen einen Reha oder Rentenantrag zu stellen. Lasst euch am besten vom einem der Sozialverbände oder einem Rentenberater beraten barbara
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Liebe Grüße Barbara |
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