Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.05.2009, 21:58
vintage vintage ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 745
Standard Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

hallo, ich habe eine frage: sind krankenhäuser verpflichtet wahrheitsgemässe auskunft darüber zu geben, wenn man sich danach erkundigt, ob ein bestimmter verwandter bei ihnen aufgenommen wurde? oder können andere verwandte (ehepartnerInnen) dies verhindern, das anderen angehörigen auskunft über den aufenthalt gegeben wird?
danke für hinweise!

vg, vintage
__________________
lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.05.2009, 22:25
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.070
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo,
warum sollte eine Klinik eine "Auskunftspflicht" irgend jemand gegenüber haben?
Ich denke schon, dass Auskünfte unterbunden werden können.

Wenn z. B. du eine Auskunft möchtest über einen Verwandten, warum fragst du nicht dessen nähere Angehörigen?
Habe gerade gesehen, dass du in einigen ganz verschiedenen Foren schreibst.

An welchem Krebs bist du, bzw. dein Angehöriger denn erkrankt?
Vielleicht hab ich es ja auch überlesen? Natürlich braucht niemand Auskunft zu geben warum er hier ist, es ist einfach für die User angenehmer zu meinen zu wissen mit wem man "schreibt".

Gruss
mischmisch
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.05.2009, 22:38
vintage vintage ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 745
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

hallo mischmisch, ich kann deine skepsis verstehen; fand meine frage selbst etwas ungewöhnlich, weil sowas bestimmt nicht oft vorkommt. mein vater ist an leukämie gestorben. deshalb lese ich im forum seit monaten mit. während der leukämie-behandlung hat das krankenhaus mir gegenüber gesagt, er sei nicht dort. während sein vorheriges krankenhaus mir versicherte, das er dorthin gebracht wurde. so wusste ich nicht wo er ist und wer recht hat. ich selbst wohnte mehrere stunden entfernt. als er ein halbes jahr später wieder eingeliefert wurde, weil die leukämie zurück kam, war ich aber zum glück bei ihm. er starb wenige tage später und ich war dabei. ich hätte ihm auch gerne vorher beigestanden und es liess mich nicht los, das ein krankenhaus "lügen" kann in solch ernsten situationen. rückgängig ist es natürlich nicht zu machen, aber rechtlich betrachtet hätte ich gerne gewusst, ob ehepartnerInnen dies entscheiden dürfen (denn er selbst hat es nicht getan).

danke für hinweise. vg, vintage
__________________
lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.05.2009, 20:22
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.070
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo vintage,

sehe gerade dass du dein Profil ergänzt hast und so ersichtlich ist warum du hier bist.
Bines Rat kann ich mich nur anschliessen, versuch irgendwie damit abzuschliessen.
So wie es sich anhört (für mich) gibt bzw. gab es Probleme zwischen dir und der Frau deines Vaters.
Gesetzt den Fall, es hätte, wie du schreibst "rechtlich betrachtet" nicht sein dürfen - was ändert es??

Du musst damit leben, versuch dir das Leben nicht schwer zu machen mit Gedanken über "was wäre wenn".

Da es dir wichtig ist....frag doch einfach ganz neutral in einer Klinik nach, vielleicht weiss ja aber auch eine "Insiderin" hier Bescheid.

Lieber Gruss
Rosita
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.05.2009, 22:15
Benutzerbild von gabi lehmann
gabi lehmann gabi lehmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.943
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo Vintage,
Jeder Patient unterschreibt in der Aufnahme der Klinik einen Aufnahmevertrag oder Behandlungsvertrag, wie der genau heißt weiß ich nicht.Darin muß oder kann der Patient bestimmen, ob oder wer von den
Angehörigen eine Auskunft über Krankheit oder Anwesenheit erhalten darf.Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Liebe Grüße
Gabi
__________________
Liebe Grüße Gabi

„Was man tief in seinem Herzen besitzt kann man nicht durch den Tod verlieren.“
25.04.2011
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.05.2009, 23:56
vintage vintage ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 745
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Danke für Eure Antworten!!
Ja, Ihr habt Recht, ich werde versuchen meinen Frieden damit zu schliessen. Zum Glück war ich die letzten Tage bei ihm, und das war eine sehr intensive Zeit. Wenn das seine Ehefrau verhindert hätte, hätte ich ihr das nie verziehen. Ich glaube ja auch, er konnte erst sterben, als ich bei ihm war. Und er sicher sein konnte, das ich bei die Nacht bei ihm bleiben werde. Morgens ist er dann eingeschlafen.

Habt Dank für Eure Antworten! Und Euch alles Gute!
__________________
lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:17 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55