Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.07.2006, 13:15
Wotan Wotan ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2006
Beiträge: 11
Standard Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren

Hallo zusammen,

ich bin im Alter von 31 Jahren an Brustkrebs erkrankt, das ist jetzt schon über 5 Jahre her.

Jetzt will das Versorgungsamt, den Schwerbehindertenausweis mit GdB von 50% einziehen + mir nur noch 30% zuwilligen.
Einspruch habe ich bereits eingelegt, Arztberichte und die jeweilige Beurteilungen des Versorgungsamtes der versch. Krankheiten liegen mir auch vor.
Mein Fehler war aber wohl, nicht zu Fachärzten gegangen zu sein, insbesondere wegen meiner psychischen Probleme. Aber mangels Zeit, habe ich mein Päckchen getragen und versuchte mit Schlafmangel, depressiven Zustand und Erschöpfung selber klar zu kommen.
Mir fehlt einfach die Energie dafür, dort auch noch hinzugehen.

Ich gehe Vollzeit Arbeiten und daher habe ich wirklich nur die "nötigsten" Termine erledigt, wie die üblichen Nachsorgetermine vierteljährlich, jährlich MRT + Mammographie, Brustultraschall und noch 1x wöchentlich zur Lymphdrainage. Ich gehöre zur Hochrisikogruppe, daher sind die Untersuchungen noch immer engmaschig.
Außerdem leider ich noch unter Asthma.

Was mache ich jetzt nur? Es wurde alles berücksichtigt beim Versorgungsamt, allerdings nur sehr niedrig beurteilt.
Wird eigentlich berücksichtigt, wenn man Hochrisikopatient ist? Das würde nämlich nirgends erwähnt.

Hat jemand wertvolle Tipps für mich????
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.07.2006, 14:48
Benutzerbild von Anna W
Anna W Anna W ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2005
Ort: Pfalz
Beiträge: 67
Standard AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren

Hallo Wotan,
ich stand vor 10 Jahren vor dem gleichen Problem. Nach 5 Jahren wollte mich das Versorgungsamt ebenfalls zurückstufen. Da ich nach meiner ersten OP mindestens noch 8 kleinere und größere OPs hinter mich gebracht hatte, konnte ich Ihnen etliche Berichte mitbringen. Ich war persönlich dort. Das alles hat die aber nicht interessiert. Auf meine Frage: "Und was ist eigentlich mit meinen psychischen Problemen?" bekam ich die Antwort: "Ja haben Sie denn welche, dann sieht die Sache natürlich anders aus;"
Da ich drei Jahre lang eine Psychotherapie gemacht hatte, konnte ich natürlich Berichte von einem Neurologen vorlegen. Daraufhin haben sie mir den Ausweis um 10 Jahre verlängert. Also hier hat nur die "Psychoschiene" gezogen. Kennst du vielleicht einen Neurologen mit dem du darüber reden kannst, oder vielleicht auch mit deinem zuständigen Onkologen? Auf jeden Fall sollte dein Onkologe dir noch bescheinigen, dass du Hochrisikopatientin bist! Hast du auch das Asthma aufgeführt und Berichte vom Lungenfacharzt beigefügt?
Einen Versuch ist es immer wert. Ich wünsche dir dabei viel Erfolg und natürlich nur erfreuliche Ergebnisse.
Liebe Grüße
Anna

Geändert von Anna W (15.10.2008 um 20:36 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.07.2006, 15:25
Wotan Wotan ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2006
Beiträge: 11
Standard AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren

Hallo Anna,

danke für Deine Antwort.
Tja, das habe ich befürchtet. Körperliche Leiden zählen wenig , aber dafür die Psychischen. Inzwischen bin ich ja bei einer Psychologin in Behandlung, aber erst sehr kurze Zeit. Ich habe mir auch schon überlegt, mit ihr darüber zu sprechen. Allerding habe ich Bedenken, dass sie dann meint, ich bin nur bei ihr, um den Ausweis zu bekommen. Aber ich denke, dieses Risiko muß ich eingehen.
Ein Bericht vom Lungenfacharzt lag auch vor und wurde mit nur 10% bewertet.
Ich bin ja froh, dass ich Asthma noch im Anfangsstadium habe. Aber trotzdem bin ich eingeschränkt.
Es ist alles so schwierig und das alles macht mich noch zusätzlich fertig.
Ich benötige den Ausweis unbedingt, da es mit meinem Arbeitsplatz nicht so toll aussieht. Dann habe ich wenigstens einen kleinen Schutz.

Aber trotzdem Danke für Deinen wertvollen Hinweis,
liebe Grüße
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.07.2006, 18:55
Benutzerbild von Anna W
Anna W Anna W ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2005
Ort: Pfalz
Beiträge: 67
Standard AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren

Hallo Wotan,
ich glaube nicht, dass deine Psychologin so denkt wie du vermutest. Sprich auf jeden Fall mit ihr darüber, sie wird mit Sicherheit versuchen dir zu helfen!
Liebe sonnige Grüße
Anna

Geändert von Anna W (15.10.2008 um 20:36 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.07.2006, 16:35
Benutzerbild von Neptunmaus
Neptunmaus Neptunmaus ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.07.2006
Ort: Oberbayern/Nähe München
Beiträge: 92
Standard AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren

Hallo,

ich habe jetzt eine Frage, die nicht so genau hierher passt, aber es geht um den Schwerbehindertenausweis.

Die Sozialarbeiterin im KH war 2x kurz bei mir, klärte mich auch auf. Nur in dem Zustand habe ich ihr nicht so besonders zugehört.

bIN ICH NATÜRLICH SELBER sCHULD; ABER KANN MIR DENN JEMAND ERKLÄREN; WAS ES MIT DIESEM aUSWEIS AUF SICH HAT; WOFÜR ER GUT ISTßßß
Danke, LG, Neptunmaus
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.07.2006, 21:48
Benutzerbild von Dodsche51
Dodsche51 Dodsche51 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Oberreichenbach bei Calw
Beiträge: 23
Standard AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren

Hallo mit dem Schwerbehindertenausweis hast Du erhebliche
Steuervergünstigungen beim Lohnsteuer- oder Einkommensteuer - Jahresausgleich beim Finanzamt. Bei manchen Eintritten gibt es einen Nachlass.
Also beantragen, Antrag holen beim Steuerberater oder anfordern beim Versorgungsamt. Dann ausfüllen, Arztberichte dazu und
an das Landratsamt einreichen. Viel erfolg dabei wünscht Dir
Dodsche
__________________

Grüßle
Dodsche
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:24 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55