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  #1  
Alt 23.09.2010, 16:47
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Ort: Im Süden
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Mimmi und Yog_Erika,

manches Mal ist es sinnvoll nach zuschauen was in der Zwischenzeit geschehen ist, bevor man auf einen Beitrag vom 05/2010 antwortet!!!

Sabrina's Papa ist inzwischen verstorben ........
__________________
Jutta
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  #2  
Alt 24.09.2010, 11:00
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Ganz einfach Jutta,
der Hausarzt ist die wichtigste Ansprechperson.
Der kann am besten beurteilen, ob die entsprechenden Zusatz-Buchstaben
gelten sollen.
Aber ich weis nicht, ob man mit Darm-Krebs als gehbehindert gilt.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 24.09.2010, 12:54
frohsinn frohsinn ist offline
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Beiträge: 2.876
Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

....Ignoranz ?? Bitte nicht Juttas Beitrag überlesen .....
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  #4  
Alt 02.01.2011, 10:10
Reinhard Reinhard ist offline
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Beiträge: 834
Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo ihr Liebe,

das Problem betrifft ja vielleicht auch noch andere, die noch leben.

Ich überlege auch, eine Pflegestufe zu beantragen.

Es ist so, dass mein Zustand SEHR stark wechselt. Vorletzten Sommer lag ich monatelang sterbenskrank nur bewegungslos im Bett, letzten Sommer war ich wie genesen.

Und das ist eben überhaupt nicht vorhersehbar.

Zur Zeit gehts wohl eher bachab. Bestahlungen wegen Gehirnmetas.

Zur Zeit kann ich mich noch in der Wohnung bewegen. Aber wie lange noch?
Meine Frau ist berufstätig.

100% Behinderung mit aG habe ich auf unbegrenzte Zeit. Eu-Rente auch.

Ist es sinnvoll, jetzt mal vorbeugend einen Pflegeantrag zu stellen?
Ich weiss ja wirklich nicht, wie es mir nächste Woche oder nächsten Monat gehen wird und die Bewilligungsprozedur dauert ja wohl ein Weilchen.

Aber wenn jetzt jemand zum Beurteilen kommt, was soll ich sagen?

Ich bin mir da echt unsicher.

Liebe Grüße Reinhard
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  #5  
Alt 02.01.2011, 12:51
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.243
Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Lieber Reinhard!

Zitat:
Ist es sinnvoll, jetzt mal vorbeugend einen Pflegeantrag zu stellen?
Ich weiss ja wirklich nicht, wie es mir nächste Woche oder nächsten Monat gehen wird und die Bewilligungsprozedur dauert ja wohl ein Weilchen.
Aber wenn jetzt jemand zum Beurteilen kommt, was soll ich sagen?
Du schreibst in Deinem Beitrag, dass Deine gesundheitliche Situation ständig wechselt.


Die Gutachter des MDK stellen sehr gezielte Fragen, wenn sie ihren Besuch durchführen.

Ich empfehle Dir, in Deinem Antrag die bisherige Krankengeschichte zu schildern, damit der Gutachter sich schon im Vorfeld einen Überblick verschaffen kann.

Erkläre der Pflegekasse, welche Einschränkungen Du hast! Vielleicht benötigst Du auch Hilfsmittel, die Dir und Deiner Frau die Pflege erleichtern können z.B.Lift für die Badewanne? Wenn die Pflegestufe bewilligt wird, zahlt die Pflegekasse für die Anpassung der Wohnung einen Zuschuss, dieser liegt bei 2500 € pro Maßnahme.

Es gibt inzwischen viele gute Broschüren, die sich mit den Leistungen der Pflegeversicherung beschäftigen und die Zusammenhänge erklären. So wird immer wieder empfohlen ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort aufzuschreiben, bei welchen Tätigkeiten man Hilfe benötigte, wie lange diese etwa dauerte, wer sie leistete.

Schade, dass Du im vorigen Jahr auf Leistungen der Pflegeversicherung verzichtet hast!

Das SGB XI schreibt vor, dass zwischen dem Tag der Antragstellung und der Entscheidung der Pflegekasse maximal 6 Wochen liegen dürfen, der MDK hat für seinen Hausbesuch 5 Wochen Zeit. Nicht immer können die Vorgaben eingehalten werden.


Informationen zur Pflegeversicherung findest Du u.a. hier:http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege.html

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (02.01.2011 um 13:46 Uhr)
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  #6  
Alt 02.01.2011, 18:30
Benutzerbild von Susi04
Susi04 Susi04 ist offline
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Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Im Norden
Beiträge: 2.929
Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Lieber Reinhard,

entscheidet für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass du täglich mindestens 46 Minuten Hilfe im Bereich der Grundpflege erhältst. Zusätzlich muss absehbar sein, dass du mindestens weitere 6 Monate Hilfe bekommst.

Wichtig, nicht der Bedarf zählt, sondern die Hilfe die du tatsächlich bekommst.

Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Ausscheidungen und Ernährung.
(satt und sauber)
Wenn du keine Hilfe in diesem Bereich bekommst, macht ein Pflegegeldantrag keinen Sinn.

Ich wünsche dir alles Gute
Susi
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  #7  
Alt 03.01.2011, 01:08
Reinhard Reinhard ist offline
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Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 834
Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo ihr Lieben,

bis jetzt brauche ich ja noch keinerlei Hilfe.

Ich werde dann vielleicht mal vorfühlen, wer im Bedarfsfall mein Ansprechpartner sein wird und mich mit ihm oder ihr vielleicht etwas bekannt machen und meine Situation schildern.

Bei dem Schwerbehinderungsantrag hatte sich mein persönliches Erscheinen bewährt. Ich habe die Arztberichte abgegeben und bekam den Ausweis auf 100% mit aG auf Lebenszeit OHNE irgendwelche Nachfragen oder sonst was.
Worüber ich dann trotzdem nicht ganz glücklich war, weil ich befürchtete, die Ärzte denken, der machts eh nicht mehr lang!

Liebe Grüße Reinhard

Aus Trotz habe ich dann ein paar Wochen später wieder Laufen gelernt.
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