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  #1  
Alt 22.07.2010, 20:11
mischmisch mischmisch ist offline
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Beiträge: 1.070
Lächeln AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo Gela,

da freut mich mein "Falschliegen"!

Lieber Gruss
Rosita
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  #2  
Alt 23.07.2010, 10:45
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo Gela,
schon eine komische veraltete Ausdrucksweise. Abhilfe ja . . .aber in welcher
Form. Auf jeden Fall hast du Widerspruch gemacht, das ist schon mal gut.
Warte doch jetzt einfach mal ab, ob Geld kommt. Gell . . . . . . . .
Gruß Altmann
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  #3  
Alt 23.07.2010, 14:13
gela 77 gela 77 ist offline
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Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo mischmisch,

na,warten wir erstmal ab..


Hallo Altmann,

genauso werde ich es machen..abwarten

Vielen Dank, für eure Hinweise..
Liebe Grüße gela
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  #4  
Alt 23.07.2010, 14:24
gela 77 gela 77 ist offline
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Ort: Hamburg
Beiträge: 1.626
Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo Mimmi,

na klar gibt gela einen aus,aber nur wenn das Krankengeld weiter fliest..
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  #5  
Alt 05.08.2010, 19:01
gela 77 gela 77 ist offline
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Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo an Alle,

wollte mich nochmal melden..
Also Abhilfe bedeutet demnach,das Krankengeld wird weitergezahlt..
Habe heute Post von meiner KK bekommen,wir zahlen Ihnen Heute XY Betrag auf Ihr Konto..und Zahlschein lag auch dabei.
Vielen Dank euch allen für eure Antworten.
Liebe Grüße gela
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  #6  
Alt 05.08.2010, 20:02
eva weiss eva weiss ist offline
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Beiträge: 1.605
Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Liebe Gela!
Bitte,gern gescheh'n....kannst ja mal eine Runde ausgeben...gut Nacht,Eva
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  #7  
Alt 06.08.2010, 01:29
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Das ist Juristen-Deutsch

und wie die meisten hier schon richtig geschrieben haben, bedeutet "Abhilfe", dass dem Widerspruch stattgegeben wird. *ähm, schon wieder so eine komische Schreibweise*

Aber im Ernst: deine KK rudert zurück und zahlt dir das Krankengeld weiter.

Für diese Auskunft lege ich ausnahmsweise mal meine Hand ins Feuer.

Glückwunsch übrigens!

LG
Norma
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  #8  
Alt 06.08.2010, 03:55
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
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Beiträge: 2.897
Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo zusammen!

Habe den Thread gerade erst entdeckt...
Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Für diese Auskunft lege ich ausnahmsweise mal meine Hand ins Feuer.
Ja, das kannst Du auch ganz unbesorgt .
Abhilfe bedeutet tatsächlich, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde einen angefochtenen Beschluss aufgrund eines Widerspruchs oder einer Beschwerde wieder abändert - in diesem Fall also den Bescheid über die Beendigung der Krankengeldzahlung wieder aufhebt. Das ist tatsächlich Juristendeutsch und wird im Gesetz in vielen Vorschriften auch exakt so genannt (z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/572.html). Der Begriff wird auch unter Juristen ganz selbstverständlich so gebraucht; die wissen sofort, was gemeint ist. Aber er sollte eben nur da so benutzt werden und nicht im Schriftwechsel "nach außen" mit "normalen Menschen" (womit ich jetzt natürlich nicht gesagt haben möchte, dass nicht auch Juristen normale Menschen sein können... ).

Liebe Grüße,
Czilly

P.S. Herzlichen Glückwunsch übrigens auch von mir!
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  #9  
Alt 06.08.2010, 11:42
gela 77 gela 77 ist offline
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Ort: Hamburg
Beiträge: 1.626
Standard AW: Abhilfe/Widerspruch

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für eure Glückwünsche..
Gebe natürlich per Läppi einen aus..
Es zeigt mal wieder,man soll sich nicht alles gefallen lassen..
Meine Zähne beissen wieder!
Liebe Grüße an alle hier.
gela
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