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Alt 28.10.2003, 17:22
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Standard Nach OP keinen Hunger und erschöpft

Dr. Rath – Wundermittel aus Holland

Vertrieb in Deutschland nicht zulässig

Dr. med. Matthias Rath ist ein deutscher Arzt und Unternehmer mit Firmensitz in Almelo / Niederlande. Von dort vertreibt er auch seine hochdosierten und hochpreisigen Vitamin-Präparate die gegen Herzinfarkt und Krebs helfen und Diabetes und andere Erkrankungen lindern sollen. Darüber hinaus gibt es weitere Produkte für fast jede Zielgruppe, Vitamine für Frauen, Vitamine für Männer, ...

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verbraucherschutz ist die Wirksamkeit der Rath’schen Vitamin-Therapie nicht belegt und laut BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEREWTUNG, sind die Werbeaussagen in Zusammenhang mit „Dr. Raths Vitamin-Zell-Komplex“ als irreführend und wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert anzusehen.

Auch international durchgeführte Studien stützen die Empfehlungen von Dr. Rath nicht, teilweise belegen sie sogar das Gegenteil.

Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel, und dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel, sowohl nach deutschem als auch nach EU-Recht nicht erlaubt. Des weiteren sind die Produkte von Dr. Rath in Deutschland nicht frei verkäuflich, da sie in ihrer Dosierung weit über den zugelassenen Vitaminmengen liegen. Wegen dieser hohen Dosierung, der Einnahmeempfehlung sowie der therapeutischen Empfehlung fallen diese Produkte unter das Arzneimittelgesetz. Da der Vertrieb hierzulande gegen das Arzneimittelgesetz verstößt, werden die Produkte aus den Niederlanden zugeschickt. Hierbei handelt es sich allerdings um die Einfuhr illegaler Arzneimittel, was letztlich die deutschen Behörden berechtigt, diese zu beschlagnahmen.

Insgesamt ist von der Einnahme derart hoch dosierter Nahrungsergänzungsmittel wegen möglicher Gesundheitsschäden abzuraten. Wer dennoch auf die Produkte von Dr. Rath vertrauen möchte, sollte unbedingt seinen Arzt über die Einnahme informieren und keinesfalls auf notwendige Medikamente verzichten. Die hochdosierte Einnahme von Vitaminen ist nicht ausreichend.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum evz Düsseldorf
Stand: 15.04.2003
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