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Alt 17.09.2003, 14:20
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo Axel,
das habe ich jetzt hinter mir; ich sollte von 100% auf 40% nach Abschluß der "Heilungsbewährung" heruntergestuft werden.

Ich habe Widerspruch eingelegt und bin zu mehreren Fachärzten gegangen, um die Behinderungen, die ich immer noch habe, dort gutachterlich aufnehmen zu lassen. Anschließend habe ich diese Ärzte dem Versorgungsamt genannt zur Abfrage meines Zustandes. Im meinem Fall waren das: a) Lungenfacharzt b): Orthopäde.
(Man sollte schon mit den Ärzten sprechen, wie sie die Behinderungen einschätzen, damit man im Zweifelsfall einen weiteren Facharzt aufsuchen kann.)
Immerhin habe ich jetzt 60% in meinem Ausweis stehen, was in meinem Fall hinreicht, jetzt unter Umständen schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen.
Alles, was unter 50% im Ausweis zeigt ist nutzlos, also, erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen!
(Das Buch, das Hardy weiter oben empfielt, hat mir übrigens seinerzeit ebenfalls gut geholfen, zu verstehen, was da abgeht.)

Viel Glück, und nicht locker lassen

Herzliche Grüße
Heino
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