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  #1  
Alt 13.06.2008, 00:40
mischmisch mischmisch ist offline
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Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.070
Standard AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?

Hallo Selma,

darf ich dich kurz fragen ob du Betroffene oder Interessierte bist?

Gruss

mischmisch
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  #2  
Alt 15.06.2008, 02:25
inter inter ist offline
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Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?

misch masch zum Thema ... ? :-)
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #3  
Alt 16.06.2008, 13:10
DianaSusann DianaSusann ist offline
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Registriert seit: 22.05.2007
Beiträge: 33
Standard AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?

Hallo,

ich möchte mich noch mal kurz zu Wort melden.

Danke Dir SelmaM für Deine Anteilnahme und Deine Antwort.
Aber den zweiten Teil was Du geschrieben hast, hat überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun!
Ist total am Thema vorbei!!!

Hier geht es nicht um das Pflegegeld was man bekommen würde.
Ausserdem finde ich, steht der Mensch an erster Stelle, was interessiert da das Geld!

Liebe Grüsse
DianaSusann
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  #4  
Alt 23.06.2008, 04:24
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?

Hallo DianaSusann,

ich lass mich gerne eines Besseren belehren... aber meine letzte Info (es ändert sich ja laufend was) diesbezüglich ist... dass eine AHB bei Pflegestufe II Fallbedingt genehmigt (oder halt nicht genehmigt) wird.

Was auch immer das nun im Einzelfall bedeutet... den Antrag kann man ja stellen und dann abwarten.

Deiner Mutti von Herzen alles Gute!

Norma
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  #5  
Alt 23.06.2008, 04:46
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?

Oha Selma M.,

ganz schön übers Ziel hinaus geschossen, findest du nicht auch?

Ohne auch nur einen Hauch von Ahnung über die persönlichen Verhältnisse von DianaSusann zu haben (oder kennst du sie persönlich?) erlaubst du dir also ein Urteil.

Na, wenn das keine Unterstellungen sind...

Aber gut: ich pflichte dir bei, dass es skrupellose Menschen gibt, die das Pflegeld "einsacken" und den Schwerkranken dann nicht gut versorgen.

Aber ich bitte dich... du kannst doch nicht ALLE über einen Kamm scheren!

Und soooo leicht, wie du es darstellst, wird keine Pflegestufe II bewilligt. Und auch, wenn die halbjährige Überprüfung angekündigt wird: jemand mit der Einstufung in II wird auch unangekündigtem Besuch ganz bestimmt nicht tanzend die Haustür öffnen, oder?

Fazit: es gibt im Leben immer Ausnahmefälle... aber keine allgemeine Pflegegeld-Abzocke.

Norma, deren Mutter für 3 Monate in II eingestuft war... dann starb sie leider.
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  #6  
Alt 03.07.2008, 08:36
DianaSusann DianaSusann ist offline
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Registriert seit: 22.05.2007
Beiträge: 33
Standard AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?

Liebe Norma!

Ganz lieben Dank für Deine Antworten!Besonders für den 2. Teil!

Es tut mir sehr leid das Deine Mutti es nicht geschafft hat.
Wünsche Dir von Herzen alles Liebe!

Zur Zeit ist meine Mutti stationär zur Kurzzeitpflege, weil wir in den Urlaub fahren.
Sie muss erst mal alles "verdauen" was in den letzten Wochen geschehen ist.
Eine AHB wollte sie dann zum Schluss gar nicht, weil sie mit ihren Kräften am Ende war.
Uns wurde gesagt, das man auch noch später eine Kur machen kann.

Alles Gute für Dich!
DianaSusann
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