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  #1  
Alt 16.12.2007, 16:53
Gloria-Beetle Gloria-Beetle ist offline
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Beiträge: 1.020
Daumen hoch AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Hallo Norma, hallo Tom,

in der letzten Zeit habe ich (metastasierter Brustkrebs in palliativer Behandlung) oft mit Krebskranken über diese Frage diskutiert.

Ich und einige andere Kranke die ich kenne möchten ein legales Mittel um schmerzfrei aus dem Leben scheiden zu können, wenn man es nicht mehr für lebenswert oder nicht mehr zu ertrage hält. Ich zum Beispiel bin alleinstehende und keiner wird sich liebevoll um meine Versorgung kümmern, wie ich es jetzt mit meinen pflegebedürftigen Eltern tue, bei denen mein rechtsseitig gelähmter Vater auch dankbar wäre von seinem Leiden erlöst zu werden. Aber das Gesetz will, dass wir Ihnen zum Essen zwingen und mit Krankengymnastik malträtieren. Einem solchen Schicksal möchte ich entgehen ud vielleicht auch der Obhut eines gerichtlich bestellten Betreuers.

Liebe Norma, leider gibt es da nichts. Wenn ich ein gesunder junger Mensch bin, darf ich im Internet ankündigen, dass ich jetzt auf einen Turm seige und mich selber umbringe. Wenn ich krank und für solche Aktionen nicht mehr in der Lage bin, darf ich nicht mehr freiwillig sterben, der Gesetzgeber verbietet es mir schier. Ist das zu verstehen? Es geht darum eine humame Art des Suizides zur Verfügung zu haben. Sollen kranke Menschen mit Schlafmitteln experimentieren oder sich die Pulsadern aufschneiden. Human sollte wenigstens der Weg sein.

Liebe Tom, ich verstehe Deinen Wunsch sehr gut.

Aber glaubt mir eines: Ich lebe wahnsinnig gerne und hoffe, dass die Medizin mir nach viele lange Jahre schenkt. Trotzdem habe ich keine Angst vor der Tod, sondern nur vor dem wie und dafür wünsche ich mir eine humane Lösung, die mich den Zeitpunkt und den Ort bestimmen läßt und mich nicht zwingt meine letzten Lebensstunden für viel Geld in einem schweizer Hotelzimmer zu verbringen.

Gloria

Geändert von Gloria-Beetle (16.12.2007 um 16:58 Uhr)
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  #2  
Alt 16.12.2007, 23:43
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Liebe Norma, leider gibt es da nichts.

Wer sagt das?

Meine Güte, ich kann jetzt einfach nicht glauben, was ich da lese.

In meinem sehr nahen Umfeld gibt es gleich zwei Personen, die das geschafft haben (was ich zwar bedauert habe, aber zwischenzeitlich verstehen kann).

Mehr schreibe ich jetzt nicht mehr dazu...

Aber wer behauptet, es gäbe da nichts, ist in meinen Augen einfallslos... sorry.

Gruß
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann (noch eine Chemo am 02.01.2008)
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  #3  
Alt 17.12.2007, 00:33
Gloria-Beetle Gloria-Beetle ist offline
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Registriert seit: 08.03.2006
Ort: Hessenland
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Standard AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Hallo Norma,

Du hast mich ja wohl gar nicht verstanden. Aber schlag ruhig drauf wenn ich einfallslos bin. In einer so wichtigen und traurigen Angelegenheit hatte ich einen anderen Ton erwartet.

Gloria
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  #4  
Alt 17.12.2007, 17:54
sanne2 sanne2 ist offline
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Standard AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Wenn ein Mensch im absoluten Endstadium ist, in dem es sich nur noch um Stunden oder auch Tage handelt, wird auch im Krankenhaus sehr human reagiert, ohne Sterbehilfe zu leisten.
Man ist auch dort der Meinung, dass niemand Schmerzen erleiden muss bei so einer Krankheit.
Der Kranke erhält Morphium, wie hier bereits schon angedeutet, und zwar so dosiert, dass er nichts mehr mitbekommt, schläft und keine Schmerzen ertragen muss.
Viele Grüße
Sanne
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  #5  
Alt 17.12.2007, 23:44
sanne2 sanne2 ist offline
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Beiträge: 1.085
Standard AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Hallo Britta,
ich weiß sehr wohl wie die Fragestellung von Tomxx war!
Es geht hierbei wohl mehr um die aktive oder auch passive Sterbehilfe, die nun mal in Deutschland verboten ist.
Wir hatten selber zwei Krebsfälle in der Familie (Ehemann und Mutter) und hatten dieses Thema ebenfalls diskutiert. Meine Mutter musste nicht leiden und sie starb im Krankenhaus.
Wie Du selber oben geschrieben hattest, gibt es andere Mittel und Wege.
Das eine Firma ein Produkt zum "Freitod" liefert, bezweifel ich stark.

Dir, lieber Tomxx wünsche ich, dass Du deinen richtigen Weg findest!
Liebe Grüße
Sanne
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  #6  
Alt 18.12.2007, 07:23
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
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Beiträge: 3.386
Rotes Gesicht AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Hi,

nach Tomaxx' Beitrag dachte ich schon "jetzt kommen reihenweise fromme Sprüche" ;( und nun bin ich überrascht, wie relativ sachlich Ihr Alle schreibt.

Ich befürchte halt auch sehr, dass zwar in Kliniken und Hospitzen Schmerzlinderndes "geboten" wird, aber wer möchte schon tage- wochen- monate- vielleicht jahrelang bewußtlos dahindämmern...........

Die Diskussionen bei Maischberger und anderen TV-Runden haben dazu beigetragen zu erkennen, wie kontrovers man sich derzeit damit auseinandersetzt. Und nicht immer hilfreich........

Euch, uns Allen das Beste
wünscht mit herzlichem Gruß
__________________
Ilse
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  #7  
Alt 29.12.2007, 14:19
östel östel ist offline
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Beiträge: 842
Standard AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Hallo, leider ist es auch mit Morphin nicht so einfach. Der Körper gewöhnt sich an die Substanz und viele Suizide sind schon am Erbrechen gescheitert. Ich habe auch in den "Suizidforen" geschaut und fand dort keine "einfache Lösung" halte mich aber nicht für einfallslos. Ich habe mit meiner Ärztin über meine Ängste gesprochen und sie weiss, dass ich eine palliative Sedierung wünsche. Eine Patientenverfügung haben sie und mein Lebensgefährte. Auch mein Sohn ist informiert. So weit ich informiert bin, geht es nicht eine Substanz zur Selbsttötung zu beziehen. Sonst hätten wir nicht die Dignitasdebatte. Grüsse Regina
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