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  #1  
Alt 01.10.2007, 11:45
Thomas Thomas ist offline
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Beiträge: 331
Standard AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?

Zitat:
Zitat von Britta-Marieta Beitrag anzeigen
Ist das eigentlich korrekt, mehr als drei Stunden am Tag darf man nicht?
Gruß Britta
Die Rentenversicherung überprüft bezw. läßt sich von Deinem Arbeitgeber bescheinigen wieviel man verdient, nach der Dauer der Arbeitszeit wird nicht gefragt. Ansonsten spielt bei der Verlängerung einer Rente oder ob die Rente gar von Anfang an unbefristet gewährt wird an erster Stelle die Diagnose eine Rolle. Wenn keine Aussicht auf Heilung besteht wird die Rente unbefristet gewährt.

Gruß
Thomas
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  #2  
Alt 01.10.2007, 13:45
Quilterin Quilterin ist offline
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Registriert seit: 11.09.2005
Beiträge: 77
Standard AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?

Zitat:
Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
Die Rentenversicherung überprüft bezw. läßt sich von Deinem Arbeitgeber bescheinigen wieviel man verdient, nach der Dauer der Arbeitszeit wird nicht gefragt. Ansonsten spielt bei der Verlängerung einer Rente oder ob die Rente gar von Anfang an unbefristet gewährt wird an erster Stelle die Diagnose eine Rolle.
Also in dem Formular, welches die RV mir zuschickte, welches der AG ausfüllen muss ist sehr wohl ein Feld wo Angaben zur Arbeitszeit gemacht werden müssen
- Arbeitszeit in Tagen pro Woche und Arbteitszeit in Stunden pro Tag.
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  #3  
Alt 01.10.2007, 19:34
DTFE DTFE ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 410
Standard AW: Rente-dazuverdienen-Verlängerung?

Hallo,
soweit wir informiert sind gilt das, was Quilterin schreibt. Die tägliche Arbeitszeit muss unter 3 Stunden liegen und da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass da nicht mal einer nachprüft.
Arbeitet man zwischen 3 und 6 Stunden täglich, dann gibts die halbe Rente.
Die täglich festgelgte Arbeitszeit macht ja wohl auch Sinn. Das wissen die, die betroffen sind ja selbst, dass ab einer bestimmten Zeit die Konzentration nachlässt und Müdigkeit aufkommt. Und dieser Gedanke steckt hinter den festgelegten 3 Stunden.

Aber warum erkundigt ihr euch nicht direkt bei der Rentenversicherung. Die sagen euch das genau und an die Bestimmungen, die für euch gelten, würde ich mich dann auch peinlichst halten. Wenn beim Arbeitgeber die Arbeitszeiten z.B: wegen Abrechnungen oder Stechuhr etc. irgendwie festgehalten ist, dann kann der Arbeitgeber bei einer evtl. Püfung die Einsicht nicht verweigern.
Und andererseits das, was einem zusteht zu arbeiten, das darf man dann ja wohl auch arbeiten, oder?
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