Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.01.2007, 21:46
Silvia70 Silvia70 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 56
Standard AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Hallo Lutz,
hast Du 50 % ?
Wenn ja, dann gilt der Kündigungsschutz.

Ich habe es gerade ganz frisch erlebt. Habe GdB 50 wegen BK. Bin krankgeschrieben. Einen Tag nach Weihnachten bekam ich die Kündigung. War dann erst überall (Arbeitamt, Krankenkasse etc.) Krankenkasse verwies mich an das Integrationsamt bzw. den Integrationsdienst in meiner Stadt...die zum Anwalt ... dann meldete sich bei mir die "Fürsorgestelle für Schwerbehinderte" (gibt es wohl,glaube ich, in jeder Stadt). Die sagten mir alle folgendes:
Der Arbeitgeber muß vorher bei dem Integrationsamt einen Antrag stellen. Dann folgt eine Anhörung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; erst dann erfolgt ggf. Genehmigung für die Kündigung. Es kommt hier auch nicht auf die Betriebsgrösse an.
Und er sagte mir noch etwas: wenn ich mich gegen meine Kündigung nicht wehre, droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt!!!

Mit diesen Infos bewaffnet bin ich dann zum Chef und habe mit ihm geredet. Er hat die Kündigung erst einmal zurückgenommen!

Ihm lag zwar der Ausweis auch nicht vor! Er wußte es aber mündlich von mir. Aber, so weit ich weis, muß der Ausweis auch nicht beim Arbeitgeber vorgelegen haben. Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt der Kündigung ein Ausweis vorliegt (von mindestens 50%).

Vielleicht rufst Du vorsichtshalber einfach mal bei der Fürsorgestelle oder beim Integrationsdienst an.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Wenn Du noch fragen hast, schreibe ich Dir noch die entsprechenden §§ zum nachlesen

viele Grüsse
Silvia
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.01.2007, 05:07
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Lieber Lutz,

ein Schwerbehindertenausweis ist heutzutage kein "Trumpf" mehr. Das war einmal...
Natürlich halte ich persönlich es für nicht gerade "schön", wenn du den Grad der Behinderung nicht deinem AG mitteilst. Es gehen dir ja auch 5 zusätzliche Urlaubstage flöten.

Aber im Fall des Falles (wenn die Kündigung droht) wird dich dieser Ausweis nicht schützen können. AG sind da manchmal sehr erfinderisch, wenn sie jemanden los werden wollen. :-(

Alles schon erlebt, sag ich dir. :-(

Mir ist wirklich noch kein einziger Fall bekannt, in dem eine Kündigung NICHT erfolgte...trotz Ausweis.
Es sei denn....der AG ist so blöd und informiert nicht das I-Amt. Das kommt zwar vor; jedoch wird dann die Genehmigung nachgeholt und die Kündigung wird rechtswirksam.

Auch das habe ich alles schon erlebt.

Aber eines stimmt tatsächlich: du musst auf jeden Fall eine Kündigung anfechten, wenn sie ohne Genehmigung des I-Amtes ausgesprochen wurde.
Ansonsten KANN es Ärger mit dem Arbeitsamt geben.

Nächtliche Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.01.2007, 12:26
Julie C. Julie C. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 549
Standard AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Hallo, Lutz !

Die wohl aussagekräftigsten, zuverlässigsten und fundiertesten Informationen bekommst Du vermutlich bei der
BHI = "Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen".

Klicke einfach den Link an und lese Dich dort mal durch die Seiten. Du wirst dort ganz sicher wissenswerte und hilfreiche Informationen bekommen.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:05 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55