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#1
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo Lutz,
hast Du 50 % ? Wenn ja, dann gilt der Kündigungsschutz. Ich habe es gerade ganz frisch erlebt. Habe GdB 50 wegen BK. Bin krankgeschrieben. Einen Tag nach Weihnachten bekam ich die Kündigung. War dann erst überall (Arbeitamt, Krankenkasse etc.) Krankenkasse verwies mich an das Integrationsamt bzw. den Integrationsdienst in meiner Stadt...die zum Anwalt ... dann meldete sich bei mir die "Fürsorgestelle für Schwerbehinderte" (gibt es wohl,glaube ich, in jeder Stadt). Die sagten mir alle folgendes: Der Arbeitgeber muß vorher bei dem Integrationsamt einen Antrag stellen. Dann folgt eine Anhörung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; erst dann erfolgt ggf. Genehmigung für die Kündigung. Es kommt hier auch nicht auf die Betriebsgrösse an. Und er sagte mir noch etwas: wenn ich mich gegen meine Kündigung nicht wehre, droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt!!! Mit diesen Infos bewaffnet bin ich dann zum Chef und habe mit ihm geredet. Er hat die Kündigung erst einmal zurückgenommen! Ihm lag zwar der Ausweis auch nicht vor! Er wußte es aber mündlich von mir. Aber, so weit ich weis, muß der Ausweis auch nicht beim Arbeitgeber vorgelegen haben. Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt der Kündigung ein Ausweis vorliegt (von mindestens 50%). Vielleicht rufst Du vorsichtshalber einfach mal bei der Fürsorgestelle oder beim Integrationsdienst an. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Wenn Du noch fragen hast, schreibe ich Dir noch die entsprechenden §§ zum nachlesen viele Grüsse Silvia |
#2
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Lieber Lutz,
ein Schwerbehindertenausweis ist heutzutage kein "Trumpf" mehr. Das war einmal... Natürlich halte ich persönlich es für nicht gerade "schön", wenn du den Grad der Behinderung nicht deinem AG mitteilst. Es gehen dir ja auch 5 zusätzliche Urlaubstage flöten. Aber im Fall des Falles (wenn die Kündigung droht) wird dich dieser Ausweis nicht schützen können. AG sind da manchmal sehr erfinderisch, wenn sie jemanden los werden wollen. :-( Alles schon erlebt, sag ich dir. :-( Mir ist wirklich noch kein einziger Fall bekannt, in dem eine Kündigung NICHT erfolgte...trotz Ausweis. Es sei denn....der AG ist so blöd und informiert nicht das I-Amt. Das kommt zwar vor; jedoch wird dann die Genehmigung nachgeholt und die Kündigung wird rechtswirksam. Auch das habe ich alles schon erlebt. Aber eines stimmt tatsächlich: du musst auf jeden Fall eine Kündigung anfechten, wenn sie ohne Genehmigung des I-Amtes ausgesprochen wurde. Ansonsten KANN es Ärger mit dem Arbeitsamt geben. Nächtliche Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 |
#3
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo, Lutz !
Die wohl aussagekräftigsten, zuverlässigsten und fundiertesten Informationen bekommst Du vermutlich bei der BHI = "Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen". Klicke einfach den Link an und lese Dich dort mal durch die Seiten. Du wirst dort ganz sicher wissenswerte und hilfreiche Informationen bekommen.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
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