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Alt 01.06.2005, 13:31
Benutzerbild von Esther
Esther Esther ist offline
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Standard Reha / Rente / IV

Graf

Wichtige Information - 18.12.2004, 01:55

Hallo zusammen

Ich habe Euch ein Bericht aus der Thurgauer Zeitung, 17.12.2004, der Euch vielleicht interessieren wird.

«Anreize für Arbeitgeber nötig»


Die Tendenz, ältere und leistungsschwächere Arbeitnehmer in die IV abzuschieben, müsse gestoppt werden, findet der Regierungsrat. Er will die Arbeitgeber anspornen.

Frauenfeld - Für die Kantonsregierung ist klar, dass angesichts der finanziellen Situation bei der Invalidenversicherung (IV) Handlungsbedarf besteht. Das Defizit werde von 1,5 Mrd. Franken 2003 auf rund 6 Mrd. Franken bis Ende 2004 steigen. Derzeit gebe es denn auch die Tendenz, ältere oder nicht mehr hoch leistungsfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die IV abzuschieben, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur 5. IV-Revision. Diese Entwicklung müsse korrigiert werden, für Arbeitgeber müssten Anreize geschaffen werden, solche Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu behalten. Es sei nötig und möglich, die Arbeitgeber mit tragbaren Vorgaben stärker in die Verantwortung einzubeziehen.

Für eine bessere Wiedereingliederung ins Erwerbsleben sei aber auch - wie vom Bund geplant - die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu stärken. Dabei müsse aber auf die in den Kantonen vorhandenen Strukturen von Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und öffentlicher Berufsberatung Rücksicht genommen werden. Die Regierung widersetzt sich zudem der vorgesehenen Reduktion der IV-Stellen auf acht bis zwölf Wirtschaftsregionen. Dies würde den Eingliederungsauftrag erschweren. Die Eingliederung solle vor Ort stattfinden, analog zu den 150 Arbeitsvermittlungszentren (RAV).


Beratung vor Ort gefragt

Nur durch eine Beratung vor Ort sei eine Früherkennung und damit eine möglichst enge Begleitung der Betroffenen möglich. Und nur diese ermögliche es, die Betroffenen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern statt sie in Rente zu schicken, so der Regierungsrat. Bürgerinnen und Bürger wollten zudem nicht von Instanz zu Instanz geschickt werden. Sie wollten einen einzigen Ansprechpartner vor Ort haben.

Lasse sich ein Kostenanstieg in der IV nicht verhindern, so dürfe der Beitragssatz 1,5 Lohnprozente auf keinen Fall überschreiten, so die Kantonsregierung. Zeitlich begrenzt sei eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,8 Prozent möglich. (sda/hal.)

Was meint Ihr dazu?

Ich wünsche Euch allen frohe Weihnacht und ein gutes neues Jahr

Liselotte Graf

Auf meiner HP http://mypage.bluewin.ch/liselottegraf/ seht Ihr wer ich bin.


Dieser Beitrag wurde von der Moderation hierher verschoben.

LG Esther
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