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  #15  
Alt 27.03.2005, 20:50
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Krümel,
lt. Angelika (s.Seite 1) verfährt die AOK nach einem Sozialgerichtsurteil, nachdem auch bei der Chemo für jede Fahrt ein Eigenanteil fällig ist.
Ich finde es erstaunlich, dass ich davon nichts weiß und bislang auch kein solches Urteil finden konnte. Ich bin natürlilch nicht allwissend. Aber ich bearbeite jeden Tag einige FK-Anträge....
Auslegungssache der KK dürfte das auch nicht sein.
Normalerweise zahlt man Eigenanteil in Höhe von 10% der Fahrkosten, mind. 5 und max. 10 EUR.
Ich kenne Chemo nur als Serienfahrt, sodass die erste und letzte Fahrt mit Eigenanteilen belegt wird.
Und so lange ich das angebliche Gerichtsurteil (soll aus 2003 sein) nicht gelesen habe, verfahre ich so weiter. Frag sonst mal nach der gesetzlichen Grundlage.

Merkwürdig finde ich übrigens, dass die AOK die Fahrten mit dem Krankentransport als Serienfahrt genehmigt und dennoch 10 EUR pro Fahrt einbehält. In meinen Augen ein völliger Widerspruch. Hier wird mit Sicherheit ein stat. Aufenthalt vermieden. Daher Eigenanteil nur für die erste und letzte Fahrt. Da solltest Du auf jeden Fall nachfragen.

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen weiterhelfen.

Gruß
Andreas

PS. Im übrigen kommt es oft zu Unstimmigkeiten der Leistungsbewilligung zwischen AOK und Ersatzkassen. Mag an der unterschiedlichen Aufsichtsbehörde liegen. Nur eine Vermutung.
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