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Reha
Hallo liebe Inge,
zu Deiner Frage noch eine Anmerkung: Vom Sozialdienst des Krankenhauses erfuhr ich anläßlich der Beantragung meiner AHB, daß ich innerhalb eines weiteren Jahres eine Reha beantragen kann, die aber angesichts der leeren Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen abschlägig beschieden werden könnte. Für diesen Fall wurde mir empfohlen, eine Reha über die Rentenversicherung zu beantragen, die diese Anträge sehr viel positiver entscheidet. Liebe Grüße Nele |
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