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Alt 20.11.2004, 16:10
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard @ Ricvo (Ich bruache Hilfe)

Lieber Rico,
war einige Tage abwesend und daher erst jetzt meine Antwort.
Also, wegen der Kostenerstattung für die Chemotherapie Deines besten Freundes, sehe ich die Probleme eigentlich nicht so dramatisch. Gewöhnlich zahlen die Krankenkassen alles, was der behandelnde Arzt auch für medizinisch notwendig hält.
Allerdings neigen dort einige Sachbearbeiter dazu, erstmal alles abzulehnen, oft mit den aberwitzigsten Begründungen.
Also, Dein Freund sollte zuerst einmal dringend darauf bestehen, daß ihm wegen der Kostenübernahme ein klagefähiger schriftlicher Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zugestellt wird. Bitte nicht telefonisch oder mündlich verhandeln, denn das gesprochene Wort ist ja unmittelbar danach verhallt und Dein Freund bekäme Beweisprobleme.
Falls mündlich verhandelt wird, gehe als Person des Vertrauens bitte mit zur Versicherung. Das ist gesetzlich erlaubt. Vermeidet aber das Wort "Zeuge" weil dies das Verhandlungsklima verschlechtert.
Falls die Kostenübernahme schriftlich abgelehnt wird, muß sofort dagegen schriftlich Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch wird dann meistens der ärztlichen Gutachstelle der Krankenversicherung zur Entscheidung vorgelegt. Dabei wäre es dann gut, wenn Du aus der Page des Krebsforums als Beweismittel die betreffenden Beiträge über Chemotherapie ausdruckst und diese dem Widerspruch als Anlage beilegst.
Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, muß innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung genannten Frist Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.
Dort fallen nur geringe Gebühren an, es besteht auch kein Anwaltszwang.
Herzliche und liebe Grüße
Peter
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