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#1
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AW: Hirntumor und Führerschein
Liebe Eleste,
es gibt Krankheitsbilder, wo der Führerschein immer nur befristet erteilt wird und man nach einem gewissen Zeitraum ein ärztliches Zeugnis vorlegen muss, dass die Fahreignung trotz Erkrankung belegt. Wenn diese Fahreignung durch krankheitsbedingte Einschränkungen nicht mehr gegeben ist, wird die Fahrerlaubnis durch das zuständige Amt eingezogen. Es ist leider so, dass die notwendigen Untersuchungen selbst zu finanzieren sind, da hilft leider keine Kranken-oder Rentenkasse, eine Möglichkeit wäre die Eingliederungshilfe, wenn Deine Tochter den Führerschein benötigt, um z.B. an den Arbeitsplatz zu gelangen. Sollten bei den behandelnden Ärzten schon Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge durchgeführt worden sind, kann man um Kopien bitten und diese bei den Ärzten des TÜV vorlegen.So können Doppeluntersuchungen vermieden und Kosten reduziert werden. Untersuchungen, die der TÜV in Auftrag gibt, werden nach einem anderen Gebührensystem abgerechnet, als bei den niedergelassenen Ärzten oder im Krankenhaus. Bitte nutzt Möglichkeiten zur Beratung zu dieser Problematik (z.B. VDK oder Sozialverband Deutschlands). Herzliche Grüße, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (19.12.2016 um 16:49 Uhr) |
#2
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AW: Hirntumor und Führerschein
Hallo Elisabeth,
ich habe alle erforderlichen Atteste vorgelegt. Auch der behandelnden Uniklinik die die Nachsorge (die völlig unauffällig verläuft, MRT alle 4 Monate) macht. Diese Atteste bescheinigen alle, daß meine Tochter fahrgeeignet ist und keine körperlichen Beeinträchtigungen bestehen. Leider ist das dem zuständigen Gutachter nicht genug. Es ist auch keine Verschlechterung zu erwarten, es sei denn es würde ein Rezidiv auftreten. Sollte das geschehen ist Autofahren die kleinste Sorge und Gutachten ebenso. Aber ihr wird jetzt der Weg verbaut. Leider hängt in diesem Fall auch eine Lehrstelle davon ab. Was mich alles sehr sehr traurig macht. Geändert von Eleste (19.12.2016 um 18:01 Uhr) |
#3
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AW: Hirntumor und Führerschein
Warum wird ihr der Weg verbaut? Sie bekommt doch eine Fahrerlaubnis. Den Nachweis der Fahreignung in gewissen Zeitabständen muss ich auch erbringen, weil 1. Kurzsichtig und 2. Lkw-Schein und älter als 50. Alle damit verbundenen Kosten muss man selbst tragen, wenn die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, gilt auch die Fahrerlaubnis nicht mehr bis die Fahreignung wieder hergestellt ist. Die Führerscheinstellen können relativ frei über die jeweilige Fahreignung entscheiden und geeignete Massnahmen (wie reglmäßige Nachweise) fordern. Die haben da relativ viel Spielraum. Ich sehe das eher als Vorteil, so können sie auch ein "probieren wir es mal" entscheiden und nicht nur auf Ja oder Nein und im Zweifel dann eher auf Nummer sicher mit Nein, seh's mal von der Seite, man gibt deiner Tochter eine Chance.
Gruß Jan |
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