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AW: GdB nach Heilungsbewährung
hallo,
verwaltungsrechtlich ist es so, dass du vor einem Bescheid, der dich schlechterstellt, in dem fall die herunterstufung des prozentsatzes der schwerbehinderung, angehört werden muss. das ist immer so, vielleicht ist es dir schon einmal aufgefallen, wenn du ein bußgeld zahlen musstest. egal, erst gegen den bescheid kannst du widerspruch einlegen. denke bitte daran, alles anzugeben, was du jemals an diagnosen/beschwerden bekommen hast. hierzu zählt auch migräne, bluthochdruck etc. das kann sich durchaus auch summieren... viel glück afkule |
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