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  #1  
Alt 27.05.2014, 21:55
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Seehase1981 Beitrag anzeigen
Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor.
Das ist so nicht richtig. Die aktuelle Verordnung gibt vor:

Zitat:
Schwerbehindertenausweisverordnung

§ 6 Gültigkeitsdauer


(1) Auf der Rückseite des Ausweises ist als Beginn der Gültigkeit des Ausweises einzutragen:

(...)

(2) Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung • Stand: Neugefasst durch Bek. vom 25.7.1991 I 1739; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2012 I 1275 • Diese V wurde auf Grund d. § 3 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979 I 1649 u.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 d. G über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr v. 9.7.1979 I 989 iVm § 4 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen
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Es grüßt die Hexe.
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  #2  
Alt 27.05.2014, 22:34
Brise 54 Brise 54 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Renate - und damit sich keiner fürchten und wundern muß -
das G habe ich aufgrund einer Vorerkrankung, die Ihr hoffentlich weder hattet noch je bekommt und " auf das B hinarbeiten" bedeutet, Befunde aus mehreren Jahren zusammenstellen - dafür muß ich mehrere Ordner durchforsten, das ist für mich Arbeit - physisch und psychisch.

Die erneute Tumorerkrankung bzw. ihre Behandlung hat meine Situation nicht gebessert. Deshalb möchte ich eine Aktualisierung meines Schwerbehindertenausweises.

Alles Gute an alle
Brigitte
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  #3  
Alt 28.05.2014, 10:23
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Da hier so einige Fachfrauen/Männer anwesend sind stelle ich meine Frage hier auch noch mal, hatte ich schon beim rechtlichen Thread gestellt:

Mein Behi.Ausweis ist unbefristet, ich habe noch diesen grossen Grünen. Ich werde also nicht überprüft.
Jetzt gibt es bei uns schon den neuen Kleinen. Wenn ich den jetzt tauschen möchte, meint ihr es könnte sein dass die sagen, Naja unbefristet ist ja ganz schön lange, Das ändern wir jetzt mal?
Oder heisst unbefristet wirklich unbefristet und es rüttelt keiner daran?


Wenn ich das hier so lese war meine Prognose wohl wirklich nicht so gut :
Zitat: In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Umso besser fühle ich mich dass ich so hart dafür gekämpft habe dass sich die gesundheitlichen Verhältnissen doch ziemlich gebessert haben, obwohl ich ja immer noch Einschränkungen habe.

Bifi, ich denke das mit dem hart erarbeiten kennt hier jeder. Ich kann da ja auch nur für mich reden.
Ich mußte mal in einer Einkaufspassage dringend aufs Tö und vor dem normalen Frauen Wc war eine lange Schlange. Da hab ich meinen Ausweis gezückt und bin aufs Behinderten WC gegangen.
Ich fühlte mich dabei nicht gut, dachte die ganze Zeit was ist wenn jetzt jemand der das besondere WC mehr braucht als ich, auch dringend muss und ich blockiere das .
Ich habe mich sehr beeilt und würde das wirklich nur im absoluten Notfall wieder machen

Gruß Wangi
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Geändert von Wangi (28.05.2014 um 10:26 Uhr)
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  #4  
Alt 28.05.2014, 10:37
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Was Anderes hat Seehase doch aber gar nicht gesagt. Es gibt eben Fälle da gibt es eine unbefristete Gültigkeitsdauer, so wie es auch in der Verordnung steht.
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  #5  
Alt 28.05.2014, 11:02
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Der Satz "Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor." liest sich - so vereinzelt, wie er da steht -, als sei das der Normalfall. Und dem ist eben nicht so.
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Es grüßt die Hexe.
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  #6  
Alt 28.05.2014, 11:39
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hast du das so gelesen? ich nicht
Und der Satz steht doch innerhalb eines Absatzes, also nicht einzeln und ich hab ihn nur als Hinweis verstanden dass es das eben AUCH gibt und es auch angewendet wird. Siehe auch meinen Ausweis.

Nix für ungut

Da Seehase sich mit der Materie wohl auskennt weil sie damit arbeitet (?) finde ich ihre Hinweise sehr gut, das sind ja anscheinend angewendete Maßnahmen und solche Erfahrungswerte bringen mir mehr als irgendwelche Paragraphen, wo man ja auch immer nicht weiß welchen Spielraum die Sbs haben.

Gruß Wangi
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  #7  
Alt 28.05.2014, 11:47
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Karin55 Karin55 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Wangi
Meines Wissens nach ist es nicht verboten, ein Behinderten-WC zu benutzen. Es ist eben nur behindertengerecht ausgestattet und klar lasse ich dem Rolli-Fahrer Vortritt, aber sonst ist es eigentlich ok.

Karin
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  #8  
Alt 28.05.2014, 12:33
Benutzerbild von Renate2
Renate2 Renate2 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Ich habe ohne "großes Zutun" einen unbefristeten Ausweis erhalten. Da ich keinen Nerv hatte, sämtliche Unterlagen zu sichten, habe ich einfach alle behandelnden Ärzte angegeben.

Das Behinderten-WC habe ich nur in der Zeit genutzt, als ich an Gehstützen ging.

Wangi,
ich kann mich nicht vorstellen, daß unbefristet wieder erneut geprüft wird, nur weil man einen aktuellen Ausweis ausstellen läßt. Der wird wahrscheinlich nur umgeschrieben.

Also ich bin noch nie mit den Öffentlichen kostenlos gefahren. Dazu fehlt mir der entsprechende Zusatz.

Liebe Grüße
Renate
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  #9  
Alt 28.05.2014, 12:45
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Renate2 Beitrag anzeigen
Ich habe ohne "großes Zutun" einen unbefristeten Ausweis erhalten. Da ich keinen Nerv hatte, sämtliche Unterlagen zu sichten, habe ich einfach alle behandelnden Ärzte angegeben.
Zu 1 Bei mir hat den das Kh beantragt, von daher weiß ich gar nicht was die Alles eingereicht haben. Bei Kehlkopfkrebs bekommt man wohl im Allgemeinen 80%, ich denke die restlichen 20 und das Unbefristet gabs wegen T4

Zu 2 Dann hätte ich damit auch kein Problem

Zu 3 Das hoffe ich dann mal oder ich lasse ihn so wie er ist

Zu 4 Für die Öffentlichen habe ich auch nicht den betreffenden Buchstaben, was ja auch gut ist, solch eine Behinderung möchte ich nicht auch noch haben

LG
Wangi
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Geändert von gitti2002 (01.06.2014 um 22:22 Uhr) Grund: Vollzitat gekürzt
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  #10  
Alt 01.06.2014, 13:42
Brigitte2 Brigitte2 ist offline
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Ort: bei Düsseldorf
Beiträge: 324
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,

im Neanderthal-Museum bei Düsseldorf gibt es eine Ermäßigung von 3 € auf den Eintrittspreis.

LG
Brigitte
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Die Welt besteht aus Optimisten und Pessimisten. Letztlich liegen beide falsch.
Aber der Optimist lebt glücklicher.
(Kofi Annan)

Geändert von gitti2002 (01.06.2014 um 22:23 Uhr) Grund: Link entfernt - NB
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  #11  
Alt 05.12.2016, 23:55
ML1969 ML1969 ist offline
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Beiträge: 20
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Ihr Lieben,

eine Frage noch zu später Stunde - vielleicht wisst ihr ja Rat:
Ich habe einen Bescheid zur Schwerbehinderung bekommen:
Grad der Behinderung: 50
Befristung: 31.08.2016 bis 30.06.2018
Folgende Beeinträchtigungen liegen vor: Neubildung der rechten Brustdrüse, Entfernung von Lymphknoten aus der rechten Achselhöhle.

Das stimmt ja soweit und der Grad der Behinderung ist mit 50 vollkommen ok. Aber mein Gyn meinte, ich solle trotzdem Widerspruch einlegen wegen der sehr kurzen Befristung. Vor allem, weil ja noch nicht einmal die OP gelaufen ist.
Nicht mal 2 Jahre und normal werden doch 5 Jahre befristet, oder?

Was denkt ihr?
Und was gebe ich dann als Begründung an?

Ratlose, liebe Grüße
Meike
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  #12  
Alt 06.12.2016, 00:54
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.909
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Was ist denn die Diagnose?
__________________
lg
gilda
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