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Alt 27.05.2014, 21:55
The Witch The Witch ist offline
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Beiträge: 1.488
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Seehase1981 Beitrag anzeigen
Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor.
Das ist so nicht richtig. Die aktuelle Verordnung gibt vor:

Zitat:
Schwerbehindertenausweisverordnung

§ 6 Gültigkeitsdauer


(1) Auf der Rückseite des Ausweises ist als Beginn der Gültigkeit des Ausweises einzutragen:

(...)

(2) Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung • Stand: Neugefasst durch Bek. vom 25.7.1991 I 1739; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2012 I 1275 • Diese V wurde auf Grund d. § 3 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979 I 1649 u.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 d. G über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr v. 9.7.1979 I 989 iVm § 4 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen
__________________
Es grüßt die Hexe.
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