Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.02.2014, 11:03
Oli 76 Oli 76 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: Oberbergischer Kreis
Beiträge: 1.086
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Ja, je nach Prozenten. Früher ohne oder mit weniger abzügen!
Das wäre durch den altetsunterschied zu meiner Frau halt nochmal interessant, da ich ja mind. bis 67 j. arbeiten müsste, dann wäre meine Frau 78j., zum Reisen usw. ???
Man weiß es ja zum Glück nicht, wie lange man hat und wie fit man ist!!!

Wäre für mich auf jeden Fall interessant, und wenn ich irgendetwas positives daraus ziehen kann, wäre es ja schön!

Oli
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.02.2014, 16:07
The Witch The Witch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 1.488
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Ein ganz entscheidender Hinweis ist, dass man 35 Jahre Wartezeit (Beitragszeiten + Anrechnungszeiten + Berücksichtigungszeiten) erfüllt haben muss.

(Und der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent angegeben, sondern als reine Zahl. Aber das nur am Rande.)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.02.2014, 18:03
boebi boebi ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hier ist der Link zur "Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen":

http://www.behindertenbeauftragte.de...tersrente.html

Auch wenn es nicht leicht zu lesen ist, sollte man es sorgfältig tun. Es gibt viel zu berücksichtigen.

Hilfe gibt es auch bei der Rentenberatung. Hier ist der Link zur Suche der Beratungsstellen der Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicheru...llen_node.html

Liebe Grüße
Boebi
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.02.2014, 20:16
bibba bibba ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Beiträge: 59
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

hallo konni59,

wenn du nicht berufstätig bist, kannst du, so viel ich weiß, vorzeitig nur in Rente gehen, wenn du eine Rentenanwartschaft hast. Das heißt, wenn du freiwillige Beiträge bezahlt hast bzw. noch zahlst, dann kannst du einen Rentenantrag stellen.
So wurde mir das bei einer Beratung bei der Rentenstelle erklärt, als ich vor 10 Jahren, auch damals aus gesundheitlichen Gründen, meinen Job gekündigt habe. Seitdem zahle ich monatlich freiwillig den Mindestbeitrag.

Ich hatte die letzten 10 Jahre nur Minijobs. Wegen meiner BK-Erkrankung musste ich auch wieder aufhören (leider!!).

Da ich massive Nebenwirkungen vom Femara habe und mich kaum bewegen kann, depressiv bin und auch noch mit Fatique belastet bin, habe ich einen Rentenantrag gestellt.

War schon bei 2 Gutachtern - Horror!

Der Orthopäde hat mich wie ein Möbelstück vermessen. Ich musste nur heulen.
Der Neurologe war netter, aber nach 3 1/4 Stunden Untersuchung bin ich wieder heulend zusammengebrochen. Er hat mir nun eine mittelschwere Depression attestiert und gesagt, das Antidepressivum, das mir der Hausarzt nach Verordnung bei der AHB weiterverordnet hat, wäre zu schwach. Ich soll mich richtig beim Neurologen behandeln lassen.

Ich gehe zwar wöchentlich zur Psxchologin habe mir aber nun beim Neurologen einen Termin geben lassen.

Einen Bescheid, ob Rente ja oder nein, habe ich noch nicht. Ich denke, dass man mir nicht glaubt, dass ich nicht arbeiten kann. Im besten Fall könnte es vielleicht sein, dass ich befristete Rente bekomme. Das habe ich von BK-Patientinnen gehört, die eine körperliche Arbeit hatten und auch so Mitte 50 sind.

Manchmal denke ich, hätte ich doch den Antrag nicht gestellt, aber ich kann absolut nicht arbeiten. Und schließlich habe ich inzwischen 38 Rentenjahre erworben (ich bin 55 Jahre alt). Ich kann nicht mal meine Haushalt alleine versorgen.

Bin bereits 9/2012 operiert worden und bin seit 5/2013 mit den Bestrahlungen fertig.

Ich selber bin aber auch fix und fertig.

Aber um auf Nummer sicher zu gehen, rate ich dir einfach mal bei der Rentenstelle anzurufen.

Dir und allen anderen Alles Gute!

LG bibba
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.02.2014, 20:35
Oli 76 Oli 76 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: Oberbergischer Kreis
Beiträge: 1.086
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Ich möchte ja jetzt gar nicht in Rente gehen. Fieber schon meiner Wiedereingliederung entgegen.
Aber mit 60 oder 63 und dann mit weniger abzügen das fänd ich schon schön. Da ich keine Kinder habe und bekommen werde und nie arbeitslos war, werd ich meine Zeiten wohl auch voll bekommen.
OK man weiß nicht was noch kommt, aber bis jetzt sieht es gut aus.

Möchte auch noch locker 20 Jahre arbeiten!

LG Oli
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 24.05.2014, 23:34
Benutzerbild von Seehase1981
Seehase1981 Seehase1981 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: HH-Altengamme
Beiträge: 39
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,

möchte mal als "Insider" zum Thema SchwebAusweis meinen Senf dazu geben. Hab acht Jahre im Versorgungsamt als Sachbearbeiterin gearbeitet. Also, grundsätzlich und als Faustregel kann ich jedem nur an Herz legen, nach der getroffenen Entscheidung (Feststellungsbescheid mit der Höhe des GdB) Widerspruch einzulegen und auf jeden Fall AKTENEINSICHT zu beantragen. Nur so kann man selber nachlesen, was der eigene Arzt zum Krankheitsbild und zum Ausmaß der Funktionseinschränkung geschrieben hat: denn: fast alle Feststellungen werden nur nach Aktenlage getroffen. Und wenn im angeforderten Befundbericht steht "Herr M. hat keine nennenswerten Einschränkungen im Alltag, kann x Meter laufen, Haushalt versorgen etc. pp" dann bedeutet das für den Gutachter, dass der GdB nicht "so hoch" ausfallen kann. Denn: es kommt darauf an, wie stark man im Alltag in allen Lebensbereichen durch die einzelnen dauerhaften Erkrankungen eingeschränkt ist. So hart es sich anhört: aber die Tatsache, dass man keine Brust mehr hat als Frau schränkt einen pauschal nicht bei Essen, Trinken, Rausgehen, Einkauf etc. ein. Es sei denn, der Arzt erwähnt genau diese Einschränkungen in dem Ausmaß in seinem an das Versorgungsamt ausgestellten Befundbericht.

Bei Krebserkrankungen orientiert sich die Höhe des GdB rein an dem Fortschritt, das heisst am Tumorstadium. Je höher, destoh größer der GdB. Und wenn dann noch Merkzeichen vergeben werden (z. B. G für erhebliche Gehbehinderung), dann sagt das alles aus.

Zu den sogenannten Nachteilsausgleichen kann ich nur sagen: je höher der GdB, desto höher die steuerlichen Vorteile. Ansonsten Kündigungsschutz (bei Kündigung MUSS das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung geben, sonst ist diese unwirksam und Anspruch auf Zusatzurlaub). Das wars im Großen und Ganzen auch schon. Einige KK geben halt Nachlässe bzw. Befreiuungen, aber das ist nicht gesetzlich geregelt! Also "Kulanz"...

Hoffentlich konnte ich ein wenig aufklären...

VG von Seehase
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 25.05.2014, 08:15
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Beiträge: 3.386
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Seehase

vielen Dank für Deine Aufklärung die sicher vielen aktuell Betroffenen nützlich sein wird.

Bei mir liegt die begrenzte Zeit der Ausweis-Nutzung länger zurück und ich wäre damals froh gewesen, einen Rat wie Deinen zu bekommen.

Die Meisten sind ja grundsätzlich froh, wenn sie sich nach der Therapie gut erholen und nicht wieder erkranken bzw. keine zusätzlichen Erkrankungen haben oder bekommen.

So geben sich Viele - wie auch ich - mit dem entsprechenden Status des jeweiligen Ausweises zufrieden und hinterfragen nicht genauer.


Dir nochmal vielen Dank und liebe Grüße
__________________
Ilse
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 25.05.2014, 14:26
Benutzerbild von bifi65
bifi65 bifi65 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2012
Ort: Hessen
Beiträge: 501
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,

ich kann das mit der Akteneinsicht nur bestätigen! Ich habe selbst mit dem Versorgungsamt über drei Monate wegen einer rückwirkenden Höherstufung gestritten, da der Ersttumor falsch eingestuft wurde (3,3x11cm als T1!!!) Ich hatte sogar sämtliche Befunde noch einmal hingeschickt und die Stellen gelb gemarkert, die für die Befundeinstufung wichtig waren. Telefonisch hab ich immer nur die Antwort bekommen, sie hätten dort eine Ärztin, die würde schon wissen, was sie macht und schriftlich wurde ohne Begründung abgelehnt. Nach dem dritten Widerspruch habe ich mir eine Kopie des damaligen Befundes schicken lassen und zeitgleich(!!!) mit der Kopie kam die Anerkennung von 60 auf 90 GdB. Natürlich auch weder mit Begründung, noch mit Entschuldigung, aber immerhin rückwirkend, so dass jetzt die Steuer ab 2011 nochmal neu berechnet werden muss.
Nicht nachlassen lautet die Devise!

Liebe Grüße von Birgit
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:55 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55