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#1
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Guten Morgen,
die Aussage, dass Geschwister einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben, ist falsch. Liebe Grüße Husti |
#2
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Arethusa, ich drück Dich mal und wünsche Dir viel Kraft.
Dass Deine Kleine so in Würde und Liebe gehen durfte, wird Dir ein kleiner Trost sein. Nun mal ganz nüchtern: Gesetzlich vererbt wird immer in gerader Reihenfolge: Kinder und deren Abkömmlinge (Enkel) und deren... / wenn keine da Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister) und deren... Ein Erbe schliesst quasi die gesetzliche Erbfolge der anderen aus Es kann per Testament jeder gesetzl. Erbe auf das sog. Pflichtteil (1/2 d. gesetzl. Erbanspruchs) gesetzt werden, DAS gibt es aber immer Bei Immobilien ist immer ein Notar erforderlich Sonst Testament eigenhändig und handgeschrieben Bei Schenkungen gelten z. T. hohe Freibeträge, sie sind alle 10 Jahre wiederholbar Andere Erbberechtigte können aber innerhalb dieses Zeitraums ihr gesetzl. Erbteil vom Beschenkten einfordern (z. B., wenn Eltern ihr gesamtes Vermögen EINEM von mehreren Kindern schenken). Klugscheissermodus aus |
#3
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Hallo guten Morgen Ihr Lieben
vielen Dank für die fachlichen Auskünfte von Euch bzg. Pat.verfügung, Testament und diese Betreuungsvollmacht, etc. es könnte praktisch so sein, daß mein Verlobter (nicht verheiratet) nichts erbt, aber dafür meine Eltern und Geschwister (habe keine Kinder)? Nicht, daß mir das groß etwas ausmachen würde, habe eh nichts "Wertvolles" und die Einstellung: wenn ich tot bin, merk ich ja es sowieso nicht, wer was hier noch tut. Habe nur leider den Erbstreit mit Gericht und allem bei meinen eigenem Opa und seinen Kindern, der auch vor Gericht gelandet ist, mitbekommen und das war einfach unglaublich. Naja, leider geht es um eine Immobilie - das Wort ist viel zu hoch angesetzt - Opas Haus aus den 50ern, aber wir leben da und ich möchte ja nicht, falls etwas geschieht, daß meine Eltern oder meine Schwester meinen Verlobten hier rausschmeißen und dann geht das ganze Theater schon wieder los! Wenn ich nicht dieses BRCA2-Mutation hätte ... ich habe mir schon so oft überlegt, ob mein Krebs nicht einfach auch von diesem ganzen familiärem Theater kam (seit meiner Kindheit geht es nur um Geld und dieses Haus... eigentlich unfaßbar). Und jetzt möchte meine Schwester ausbezahlt werden, verweigert jeglichen persönlichen Kontakt, labert von Teilungsversteigerung - dann doch nicht, ein ewiges hin und her seit Jahren, das würde hier den server zum Absturz bringen, haha. Nur noch dazu - da ich meinen festen Job verloren habe, da mein Arbeitgeber vor einem Jahr in die Insolvenz gehen mußte, kann ich auch niemanden auszahlen, der Krebs, etc. hat so ziemlich alle Reserven verschlungen. Aber solche Probleme haben bestimmt viele hier. Das wollte ich jetzt gar nicht so zum Thema machen, tschuldigung. Also ich denke bei diesen komischen Verhältnissen ist es am besten ich gehe zu einem Notar wegen dem Testament und die Patientenverfügung versuche ich alleine mit Hilfe des Arztes. Das mit der Vollmacht, da muß ich mich nachmal schlaumachen. Habe eine Mappe von "Escher", da steht sehr viel info drin, aber nach ein paar Sachen hab ich schon wieder keine Lust mehr und denk mir, meine Güte - nach mir die Sinnflut. Ich wünsche Euch einen guten und vorallem sonnigen schmerzfreien Tag in den Anfang der Woche - falls ihr noch Sonne habt! Liebe Grüße
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#4
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Zitat:
Durch Zufall bin ich hier gelandet und muss leider sagen,so stimmt das nicht. In dem Moment wo keine Kinder vorhanden sind haben die Eltern sofern sie noch am Leben sind einen Anspruch.Sollten beide Elternteile verstorben sein und es gibt Bruder/Schwester -Geschwister steht ihnen dieser Anteil zu. ( geltenes Recht laut Anwalt ) Testament: Muss komplett handschriftlich sein wenn kein Notar es auf gesetzt hat. Vorsicht bei einem Gemeinsamen Erbschein Wenn eine Partei quer schlägt schauen die anderen erst einmal in die sogenannte Röhre. Banken stellen sich quer und Berufen sich auf das gemeinsame Erbrecht d.h. Auszahlungen von Geld-Beträgen nur möglich wenn alle Parteien dem zustimmen. Ist aber laut Anwalt Gesetzeswiedrig ( die Banken können und müssen sogar Auszahlungen tätigen wenn ein Erbschein vorliegt ..egal ob gemeinsam oder Einzel Erbschaft ) aber die Banken interessiert es reichlich wenig und handeln so wie es ihnen beliebt. lg nemrac |
#5
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Liebe Karpartenkarla,
geh zum Notar. Frage den, ob ein lebenslanges Wohnrecht für Deinen Verlobten möglich ist. Ihr wohnt zwar in dem Haus, aber wie ich es verstehe, hast Du noch Geschwister, die bestimmt ja Miterben sind. Hier kommst Du ohne fachlichen Rat nicht weiter ! |
#6
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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Liebe Karpatenkarla, Liebe Mucki,
ihr seid einfach prima! Die Tipps von Mucki sind goldrichtig! Ich danke Euch und wünsche Euch ganz viel Glück und Genesung! Herzlichst a. |
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