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  #1  
Alt 10.07.2013, 18:31
Katzenmama6 Katzenmama6 ist offline
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Registriert seit: 01.08.2012
Ort: Nähe München
Beiträge: 473
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo,

es ist echt traurig, dass zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung dann noch so große Existenzängste dazukommen müssen. Und das nach so langen Arbeitsjahren.

Ganz liebe Grüße.
Katzenmama
__________________
Optimismus ist die Fähigkeit,
den blauen Himmel hinter düsteren Wolken zu ahnen.
(Madeleine Robinson)
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  #2  
Alt 10.07.2013, 18:41
Lalelu Lalelu ist offline
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Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 18
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo Katie,

NEIN, es ist NICHT richtig, dass dein Papa keinen Anspruch auf irgendetwas hat. Er muss weder sein Vermögen aufbrauchen, noch einen Antrag auf ALG 2 stellen.

Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung hat er nach der Aussteuerung Anspruch auf 12 Monate ALG 1. Voraussetzung dasfür ist allerdings, dass er einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellt.

Da ich nicht weiß, ob es ok ist hier Links zu posten, schicke ich dir weitere Infos per PN.

Liebe Grüße
Lalelu
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  #3  
Alt 11.07.2013, 06:53
axellino axellino ist offline
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Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Celle
Beiträge: 105
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Guten Morgen Katie,

da ich das ganze jetzt gerade durch mache kann ich Dir ein paar Informationen zu deinen Thema geben.
Die Krankenkasse kann frühestens nach sechs Monaten Krankengeldbezug auffordern einen Rehaantrag mit einer Frist von zehn Wochen zu stellen.
Diese Frist sollte man natürlich voll ausschöpfen.
Gehen die 78 Wochen Krankengeld dem Ende zu und es droht die Aussteuerung durch die Krankenkasse,geht man zur Arbeitsagentur und beantragt ALG1 SGB 145 (Nahtlosigkeitsregelung).Dieses wird zwölf Monate gezahlt und man wird aufgefordert innerhalb von vier Wochen einen Rehaantrag zu stellen.
Dieses kann man auch über die Arbeitsagentur machen lassen.
Wird dieser Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt wie bei mir auch aufgrund meiner fortgeschrittenen Erkrankung,wird dieser Antrag als Rentenantrag umgedeutet.
Dieses ALG1 SGB 145 wird so lange gezahlt bis rechtskräftig über den Rentenantrag entschieden worden ist,maximum zwölf Monate.

Alles Gute

axellino
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  #4  
Alt 11.07.2013, 10:38
Katie B Katie B ist offline
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Registriert seit: 04.03.2013
Beiträge: 25
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo Allexino,

ja, so wie du es sagst ist bis jetzt auch mein Stand der Dinge.

Diese Beratungsstelle ist eigentlich für die Steuern gewesen. Keine Ahnung, was die Frau da erzählt hat... naja, ist ja auch nicht so schlimm. Dann hat man sich wenigstens nochmal einen Tag lang aufgeregt.

Ich glaube, dass unsere Anwältin mal irgendwann die Höhe der möglichen Erwebsminderungsrente berechnet hat und die lag so um die 600€. Aber vielleicht bringe ich auch irgendwas durcheinander.

Aber naja, dann warten wir jetzt erst mal ab, ob der Brief mit der Aufforderung zum Rehaantrag kommt. Bis jetzt sind ja erst 5 Monate um. Dann haben wir ja noch ein bisschen Zeit.

Vielen Dank für die Antworten =)

Viele Grüße
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