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Alt 24.01.2013, 14:29
Benutzerbild von HelmutL
HelmutL HelmutL ist offline
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Lächeln AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

Hallo Singha,

es ist zwar schon lange her, daß ich mich mit Schwerbehinderung und den damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften befassen musste. Damals vor allem noch nach altem Recht (vor 2001).

Ich vermute, da werden 2 Begriffe durcheinander geworfen: MdE und GdB sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun. MdE heißt "Minderung der Erwerbsfähigkeit" und GdB heißt "Grad der Behinderung". Der GdB berücksichtigt nicht nur die Beeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern vor allem auch die im Alltag. Die MdE (GdS) bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigungen im Erwerbsleben.

Quellenbeispiele:
GdB - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung
MdE - http://de.wikipedia.org/wiki/Minderu...f%C3%A4higkeit
Verminderte Erwerbsfähigkeit - http://de.wikipedia.org/wiki/Vermind...f%C3%A4higkeit
GdS - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_de...4digungsfolgen

Im Internet (Begriffe: Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt ...) wirst du sicher weitere Informationen finden, die das letztendlich klären können oder du führst zur Klärung Gespräche mit den entsprechenden Institutionen. Der Unterschied zwischen den Begriffen und deren Handhabung/Anwendung sollte klar sein.


Herzliche Grüße und gutes Gelingen,

Helmut
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Geändert von HelmutL (24.01.2013 um 14:50 Uhr) Grund: ein Fehler
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Stichworte
ablehnung, kehlkopfkrebs, rente


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