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#1
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AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
Hallo zusammen,
ich hab ein Problem, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen... ich bin dieses jahr an brustkrebs erkrankt, habe chemotherapie hinter mir und am donnerstag die letzte bestrahlung *freu* am 19.10 gehts dann in reha. am 09.11. bin ich dann mit der reha fertig. Wie geht es danach weiter? Ich würde gerne dieses jahr noch mit meinem mann in die ferne fliegen (asien)...so als abschluss für dieses schlimme jahr... jetzt weis ich aber nicht, wie das mit der wiedereingliederung ist...ausserdem hab ich ja noch den kompletten urlaub von diesem jahr, den ich auch nehmen müsste! wenn nach der reha noch krank geschrieben bin, darf ich ja wahrscheinlich nicht weg fliegen oder? oder kann man die wiedereingliederung verschieben? ach das ist echt blöd...ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Viele liebe Grüße Julia |
#2
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AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
Hallo Julia,
ich wurde aus der AHB als arbeitsfähig entlassen, weil ich das so wollte. In der Klinik war as aber anscheinend nicht üblich, es kostete einige Diskussionen. Die anderen Frauen wurden alle als nicht arbeitsfähig entlassen und waren dann teilweise nch mehrere Wochen krank geschreiben. Ich war aber fit und konnte voll arbeiten, ich hab keinen Grund für eine AU gesehen (außer dass es halt schön ist, noch frei zu haben) Du hast auf jeden Fall ein Anrecht darauf, direkt nach der AHB Urlaub zu nehmen und danach mit der Wiedereingliederung (soweit dann notwendig) zu beginnen. Ich habe es nicht so gemacht, weil an meiner Arbeitsstelle schon "Land unter" war und ich einfach meinen Kollegen entlasten wollte, der das ganze 5 Monate lang allein gestemmt hatte. Ich bin dann 6 Wochen später in den Urlaub gefahren. Man kann auch in den Urlaub gehen, wenn man krank geschrieben ist, dann muss allerdings der Arzt bescheinigen, dass das dem Heilungsprozess dient oder wenigstens nicht zuwider läuft. Bei einer Fernreise dürfte das schwieriger sein (ich war mal während der Chemo in Österreich, das ging problemlos). Ich würde an deiner Stelle mal abwarten, ob du nach der AHB fit genug bist für eine Fernreise. Die würde ich dann mit dem Resturlaub machen und danach entscheiden, ob noch eine Wiedereingliederung nötig ist oder ob du dann so erholt bist, dass du gleich voll einsteigen kannst. Man kann auch voll anfangen, und wenn es zu viel wird, doch noch eine Wiedereingliederung machen. Das muss nur alles mit dem Arzt besprochen werden, denn dessen Attest ist Grundlage für die Bewilligung. Urlaub wärend der Wiedereingliederung solltest du mal bei der Krankenkasse anfragen. Ein Kollege von mir hat das gemacht, der ist allerdings Beamter und privat versichert, da ist das wahrscheinlich etwas anders. Liebe Grüße Calypso |
#3
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AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
Während der Wiedereingliederung kann man keinen Urlaub nehmen.
Man muss nach der AHB aufpassen. Wird man alsarbeitsfähig entlassen und will trotzdem eine WIedereingliederung machen (was ja generell gut ist), bekommt man kein Krankengeld, sondern nur das Übergangsgeld, was man auch während der AHB bekommen hat. Das ist meist weniger als das Krankengeld. Das Übergangsgeld bekommt man dann bis zum Ende der Wiedereingliederung! Ist man aber nach AHB noch mind. 2 Wochen oder länger krank geschrieben, bekommt man weiter Krankengeld. Achtung: beides muss versteuert werden! Für Beamte gilt das nicht, die bekommen kein Krankengeld, sondern weiter ihre Bezüge. |
#4
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AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
Danke für eure Infos
Ich habe gehört, dass das Übergangsgeld 90% vom Brutto sind, stimmt das? Dann wär das ja mehr wie das Krankengeld... Ich werde wahrscheinlich nach der AHB ne Wiedereingliederung von 4 Wochen a 4 Std. täglich machen und dann meinen Urlaub nehmen...oder so... keine Ahnung |
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