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  #1  
Alt 18.06.2011, 14:50
Benutzerbild von Wasser13
Wasser13 Wasser13 ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

Hallo tomcat,


testamentarisch kann man da sicher nichts machen. Du kannst verfügen, was mit Deinem Eigentum passieren soll ... ein Menschenleben aber ...?

Gerne glaube ich, dass Dir diese Überlegung, "was wäre wenn ..." schwer fällt. Andererseits scheinst Du Wert darauf zu legen, Deinen Sohn gut versorgt zu wissen. Ich nehme also einmal an, dass Du auch feste Vorstellen dazu hast, wer das Sorgerecht einmal ausüben soll (die Mutter des Kindes - wenn ich Deine Zeilen richtig deute - wohl nicht).

Meine Vorschläge zu dieser Frage wären:

a) Ein Gespräch mit einem Anwalt
b) Ein Gespräch mit dem Jugendamt

Ich wünsche Dir und Deinem Sohn viel Glück und alles Gute !


Viele Grüße ... wasser13
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  #2  
Alt 18.06.2011, 15:41
thomcat thomcat ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

meine prognose ist gut. aber es kann ja auch sein, dass ich mal nen autounfall habe, oder sonst was die krankheit hat mir eben nur die augen geöffnet das ich auch das regeln sollte. mein sohn ist schon 14 und wird ganz sicher gefragt.

danke erstmal für die tipps die ihr mir gegeben habt.
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  #3  
Alt 18.06.2011, 17:17
Zicke Zicke ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

hallo thomcat,

wenn das mit dem sorgerecht (alleiniges) geklärt ist, kannst du als krebspatient durchaus beim jugendamt schriftlich hinterlegen, wer im falle deines (in weiter ferne liegenden!) ablebens als gesetzlicher vormund bestellt werden soll. ist diese frage nämlich nicht geklärt, wird automatisch zunächst das jugendamt vormund, auch wenn großeltern da sind. so hat es mir zumindest unser jugendamtsleiter erklärt...

zicke
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  #4  
Alt 19.06.2011, 03:00
thomcat thomcat ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

naja, das sorgerecht ist zur zeit noch geteilt, weil ich es bisher nicht als wichtig erachtet hatte, das alleinige zu beantragen. aber nun denke ich schon, dass es besser wäre, wenn ich das alleinige hätte. denn ansonsten würde mein sohn in jedem fall zu seiner mutter müssen, wenn auch sie noch das sorgerecht hat (auch wenn sie es nicht ausübt). so mein gedanke. daher bin ich grade am überlegen, ob ich mir den stress grade jetzt antun soll
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  #5  
Alt 19.06.2011, 13:42
Zicke Zicke ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

hallo thomcat,

ich würde versuchen, das über das jugendamt zu klären, die können dich (wenn sie wollen...) auch ganz gut beraten, was die rechtlichen schritte angeht. wichtig: so wenig wie möglich auf der kindesmuter herum hacken, immer nur das kindeswohl in den vordergrund stellen!

lg, zicke
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  #6  
Alt 19.06.2011, 17:22
thomcat thomcat ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

das mit dem rumhacken erledigt die kindesmutter von selbst
was mir das jungendamt, insbesondere die beistandschaft, da schon erzählt hat, ist schon heftig und haben die beim amt auch selten erlebt.

wenn ich ich auf ihr herumhacken würde, wäre mir auch nicht das aufenthaltbestimmungsrecht zugesprochen worden damals
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  #7  
Alt 19.06.2011, 17:32
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
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Standard AW: alleine mit kind sorgerecht geteilt

Hallo Thomcat!

Also, Du kannst es tatsächlich testamentarisch regeln, aber ganz so einfach ist es nicht.

Nach § 1680 Abs. 2 BGB gilt zunächst mal, dass grundsätzlich beim Tod des alleinsorgeberechtigten Elternteils das Familiengericht dem anderen Elternteil die elterliche Sorge zu übertragen hat, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Das bedeutet also, dass Deiner Frau – wenn Du erstmal die alleinige elterliche Sorge hast – das Sorgerecht nicht automatisch zufällt, sondern ihr quasi zurück übertragen werden muss. Diese Übertragung muss auch erfolgen, es sei denn, dass wichtige Gründe dagegen sprechen. Wenn es ihr aber ja schon einmal entzogen worden ist, indem es auf Dich alleine übertragen worden ist, lassen sich diese Gründe vermutlich auch gut nachvollziehen.

Sollte das Familiengericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Übertragung dem Wohl Deines Sohnes widerspricht, dann ist für ihn ein Vormund zu bestellen. Und diesen Vormund kannst Du gemäß § 1776 BGB und § 1777 Abs. 3 BGB sehr wohl durch letztwillige Verfügung (= Testament) benennen. Daran ist das Familiengericht dann auch gemäß § 1778 BGB gebunden, wenn nicht dagegen wiederum die im Gesetz genannten Gründe sprechen.

Ich hoffe, dass Dir das jetzt ein bisschen weitergeholfen hat.

Liebe Grüße,
Czilly
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Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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