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Alt 06.10.2016, 12:54
Benutzerbild von Frank Emm aus Weh
Frank Emm aus Weh Frank Emm aus Weh ist offline
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Registriert seit: 26.09.2016
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Beiträge: 71
Standard kein Anspruch auf Home Office

hallo,

irgendwann in den letzten Wochen, während meiner beruflichen Wiedereingliederung, wurde mir klar, dass ich sehr große Schwierigkeiten haben würde, im Betrieb normale Mahlzeiten einzunehmen. Die bekannten Themen, wie totale Müdigkeit, Bauchschmerzen, evtl. sogar Dumping nach dem Essen würden mich davon abhalten, viel mehr als 4 Stunden täglich arbeiten zu können. Zudem gab es einige Tage , an denen ich wegen starker Durchfälle und ähnlicher Verdauungsbeschwerden morgens nicht zur Arbeit fahren konnte. Unsere Betriebsärztin , mit der ich das Problem besprochen habe, bescheinigte mir trotz meiner 100%igen Schwerbehinderung eine volle Erwerbsfähigkeit, jedoch müssten dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Als Voraussetzung empfahl sie ein Home Office.
Mein Arbeitgeber reagierte darauf zunächst mit einigen Einschüchterungsversuchen (andere Aufgaben, Verdiensteinbußen) und versuchte so, mir das Thema auszureden. Nachdem ich aber Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen hatte, kam es zu einer größeren Gesprächsrunde, in der der Arbeitgeber das Home Office mit folgender Begründung ablehnte:
meine drei Mitarbeiter hätten einen Anspruch darauf, dass ich als ihr Vorgesetzter jederzeit persönlich ansprechbar bin. Zudem sei ich als Gruppenleiter (auch wenn es eine produktionsferne, rein kaufmännische Funktion ist) in einer Rolle, in der ich dem Betrieb und meinem Vorgesetzten ebenfalls jederzeit persönlich zur Verfügung stehen müsse.
Gelegentliches tageweises Fehlen aufgrund akuter Probleme würde man in einem nicht näher spezifizierten "angemessenen" Rahmen notfalls akzeptieren.
Zudem würde man mir auf Wunsch einen Liegestuhl in einem separaten Raum hinstellen, wo ich bei Bedarf nach dem Essen etwas ruhen könne.
Finde ich ja schon mal besser als gar nichts, auch wenn es mir bei Weitem nicht so gut helfen wird wie ein Home Office.

Unsere Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat bestätigten mir, dass der Arbeitgeber rein rechtlich ein Home Office mit einer solchen Begründung tatsächlich ablehnen dürfe.

Ich glaube fast nicht, dass es irgendeinen Ansatz gibt, das rechtlich in Frage zu stellen, und deshalb richte ich mich nun auf eine beschwerliche Zeit ein.
Wenn es mir i. L. d. Zeit zu unangenehm werden sollte, werde ich vielleicht tatsächlich über eine Erwerbsminderung nachdenken.

LG,
Frank

Geändert von Frank Emm aus Weh (06.10.2016 um 12:58 Uhr)
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