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Alt 10.01.2003, 19:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankenkasse

Hallo Ihr Lieben,
hallo auch Regina2, Du erzählst gerade von so einem "Widerspruch", wie ich es in meinem letzten Eintrag erwähnt habe.
Deine Ärztin sagt also: Nein, nicht arbeitsfähig, Du selber siehst es auch so, ... aber die Krankenkasse (bzw. der medizinische Dienst dort), meint: Doch, Arbeitsfähig!

Also, jetzt muss ich es eben nochmals wiederholen (gell, BrigitteK ?): WIR sind die Chefs!
Und zwar meine ich das so, liebe Regina2: Wenn Du NICHT kannst, dann kannst Du NICHT!
WER sagt das denn bei der Krankenkasse, dass Du nach diesen medizinischen Berichten arbeitsfähig BIST, obwohl Dich die Ärztin krank schreibt? Sagt das ein ARZT dort aus der Krankenkasse, ... oder vielleicht sogar eine Sachbearbeiterin, welche nach ollen "Statistiken" geht?
Also das finde ich echt die Höhe! Wer WAGT es, einem ärztlichen Gutachten zu widersprechen?
Wozu braucht es dann eigentlich Ärzte? Dann könnten am Ende ja gleich nur die Krankenkassen alles entscheiden!

Also hier liegt wirklich ein Problem bei den Kassen (tschuldige bitte, Regina2, wenn ich mich nerve, ich meine ja nicht Dich).
WENN eine Kasse Zweifel hat, dann ist es ihre Aufgabe, den Patienten von einem Vertrauensarzt der Kasse nochmals untersuchen zu lassen. Also nicht nur " kurz anschauen", sondern UNTERSUCHEN, damit auch die wirkliche Zweitmeinung des anderen Arztes stimmen kann. - Und: So lange dies nicht geklärt ist, gilt immer noch der Entscheid der ÄRTZIN!
Etwas anderes (z.B. nur ein kurzes Gespräch dort bei der Kasse), ist völlig unakzeptabel! Und hat rechtlich gesehen wahrscheinlich auch gar keine Gültigkeit!

Vielleicht gibt es für Dich nur das eine: Nicht nachgeben und immer wieder sagen: "Ich kann im Moment nicht!"
Und dann noch zum Arbeitsamt in dieser Situation und auf Jobsuche gehen? Mein lieber Schwan!
Zur Überbrückung hilft da vielleicht wirklich nur das Sozialamt für Dich, Regina2.
Denn eigentlich: So lange Du noch keinen wirklichen Entscheid der Kasse hast, dass Du voll arbeitsfähig sein sollst, gilt noch immer das Zeugnis der Ärztin. Nichts anderes. Also bist Du krank geschrieben.
Und wenn Du krank geschrieben bist, dann hast Du ja auch nichts auf dem Arbeitsamt zu suchen.

Lass Dich nicht unterkriegen, gell? Ich drücke Dir ganz fest beide Daumen!
Alles Liebe von
der "krassen" Brigitte
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