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AW: Arbeitsplatzverlust dank Krankheit?
Hallo Andrea,
normalerweise ist es so, dass während des Bezuges von Erwerbsminderungs- rente das Arbeitsverhältnis nur ruht. Die Erwerbsminderungsrente wird ja meist nur befristet gewährt, weil man davon ausgeht das der Betroffene sich irgendwann so erholt hat, dass er wieder arbeiten kann. Ob der Arbeitergeber dann bereit ist, da mitzuspielen ist eine andere Sache (wie ich das gerade bei meinem Mann erlebe und dann hilft auch der Schwerbehindertenausweis gar nichts). Für das ALG 1 gibt es so ein bestimmt Rechenformel, wenn man länger als 2 Jahre krank war. Es wird dann nicht der zuletzt bezogene Lohn zugrunde gelegt, sondern man wird nach einer speziellen Tabelle eingestuft. Das ALG 1 ist dann viel niedriger. Alles Gute. |
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