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Misteltherapie
Hallo Jutta,
seit dem 1.4. 2004 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen wieder solche Mittel wie Aspirin bei Infarktpatienten und Mistel bei Krebspatienten bezahlen. Das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen liegt mir jetzt leider nicht vor, auch auf der HP der GKV habe ich es leider nicht gefunden. Aber wichtig für Euch ist: - Ihr müßt einen Arzt finden, der ein entsprechendes Rezept ausstellen darf und es auch tut. - und dann damit zur Apotheke, Zuzahlung leisten und fertig. - Rezept für die Spritzen nicht vergessen. Ich spritze seit April wieder regelmäßig und ohne Probleme bei der Beschaffung. Wie kommt Deine Kasse überhaupt zu der Info, daß Deine Mutter Mistel spritzen möchte? Da braucht man nicht zu fragen Lieben Gruß Wolfgang |
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