Hallo zusammen,
ich kopiere mal rotzefrech die entsprechenden Passagen aus den
Anhaltspunkten für die gutachterliche Tätigkeit (S.103 und 104), herausgegeben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Euch hier rein. Angegeben sind die jeweils möglichen Prozente der SBH.
Zitat:
Andere chronische myeloproliferative Erkrankungen (z. B. Polycythaemia
vera, essentielle Thrombozythämie, Osteomyelosklerose)
mit geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit) 10 – 20
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) . . . . 30 – 40
mit stärkeren Auswirkungen (z. B. mäßige Anämie, geringe
Thrombozytopenie) 50 – 70
mit starken Auswirkungen (z. B. schwere Anämie, ausgeprägte
Thrombozytopenie, starke Milzvergrößerung,
Blutungs- und/oder Thromboseneigung) 80 – 100
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