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  #1  
Alt 24.07.2010, 21:07
Benutzerbild von korni54
korni54 korni54 ist offline
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Standard AHB nach Strahlentherapie

Hallo, ich bin in diesem Forum neu.
Bei mir wurde im April 2010 ein Mammakarzinom festgestellt. Die OP u. die Strahlentherapie habe ich abgeschlossen. In der Strahlenklinik habe ich am 14 Bestrahlungstag einen Antrag auf AHB gestellt. Die mir vorgeschlagenen Reha Einrichtungen haben mir überhaupt nicht zugesagt, da sie alle im näheren Bereich meines Heimatortes liegen.
Ich habe von meinem Wunsch- und Wahlrecht gem. § 9 SGB IX Gebrauch gemacht. Von da an ging alles schief. Leider weiß ich nicht woran oder an wem es liegt, aber mein AHB Antrag ist von der BFA Berlin als Reha bewilligt worden. Das heißt, ich bekomme meinen Wunsch, aber erst Ende Oktober 2010, aber wie gesagt nicht als AHB, die ich dringend brauche. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß einen Rat?

Viele Grüße und einen schönen Abend aus Thüringen.
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  #2  
Alt 25.07.2010, 15:37
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Wenn du die AHB so dringend brauchst, was ist so schlimm daran, in der Nähe der Heimat zu bleiben? Viel wichtiger ist, dass dir die Klinik zusagt und ihr Therapieangebot zu dir passt! Du gehst zur Heilbehandlung und nicht in den Urlaub. (Ich bin übrigens nach meiner ED nicht in die AHB, sondern mit meinem Sohn in den urlaub gefahren, denke, die Wirkung war gleich gut....)

Es ist schwierig, um diese Jahreszeit in eine der "begehrten" Kliniken zu kommen, meine Klinik der ersten Wahl hatte z. B. nichts frei. Deshalb wurde es "nur" die 2. Wahl. Möglicherweise hat deine Wunschklinik ja auch zu deinem AHB- Termin keinen freien Platz.

Wenn man weiter weg will, muss man das ja extra beantragen, und ich wollte z. B. das Risiko, in der gewünschten Klinik nicht unterzukommen und dann durch die kurzfristige Anmeldung in der Wahlfreiheit noch mehr beschränkt zu sein, nicht eingehen. Dies wurde mir von der Ärztin, die alles beantragt hat, auch so gesagt.

Geändert von Calypso (25.07.2010 um 15:54 Uhr)
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  #3  
Alt 25.07.2010, 15:51
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Hallo Korni,
eine Userin von unserem Hamburgerinnen-Stammtisch wurde zur Rehe 30 Kilometer weiter geschickt.
Sie hat diese Zeit sehr genossen und sich dort sehr wohl gefühlt.
Es kommt gerade bei einer AHB auf die Anwendungen an. Dabei dürfte die Entfernung vom Wohnort keine Rolle spielen. Welche Heilwirkung Entfernungen haben, haben wir hier noch nicht diskutiert. Wäre ja mal ein neuer Ansatz
Denn Deine Ablehnung geht ja nicht gegen eine bestimmte Klinik, von der Du "nichts Gutes" gehört hast, sondern gegen mehrere, nur weil sie nicht weit genug entfernt sind.
Tut mir leid, aber das kann ich einfach nicht nachvollziehen.
Mir würde Thüringen und Umgebung sehr gut gefallen.

Gruß
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  #4  
Alt 25.07.2010, 16:03
Jafe Jafe ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Hallo Korni,
ich kann Calypso und Barbara nur beipflichten. Du kommst nun mal aus Thüringen, was an und für sich schon ein Urlaubsort ist, wenn man wie ich aus dem Ruhrgebiet kommt. Eine AHB Maßnahme soll ja nun wirklich kein günstiger Urlaub sein. Wenn Du es, wie Du sagst, so sehr nötig hast, dann darf es Dir doch egal sein wohin. Hauptsache Du hast Entspannung und Dir wird geholfen.
Liebe Grüße
Petra
__________________
Wenn Du einen Rosenstrauch willst, pflanze keinen Tomatensamen. Wenn Du Freundlichkeit willst, pflanze keine Gleichgültigkeit. (Adolph Kolping)
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  #5  
Alt 25.07.2010, 16:22
Benutzerbild von korni54
korni54 korni54 ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Danke, für die Antworten. Aber vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte, dass aus meinen AHB Antrag ohne dass mir das bekannt war eine Reha bewilligt wurde. Für die weitere Entfernung der Klinik
habe ich familiäre Gründe.
Viele Grüße
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  #6  
Alt 25.07.2010, 18:44
Benutzerbild von *sunny*
*sunny* *sunny* ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Hallo Korni,

kannst Du nicht nochmal Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass Du eine AHB beantragt hast ? Die Zeit wird ja jetzt dafür vermutlich auch knapp, weil Du die Strahlentherapie schon beendet hast, nehme ich an. Das muss also schnell gehen. Kann Dir Dein Hausarzt/Onkologe/ein Sozialdienst vom Mammazentrum vielleicht helfen ? Manchmal beschleunigt das die Sache.

Oder hast Du mal beim Kostenträger angerufen ? Vielleicht ist das ein Versehen mit der Reha.



Wegen des Ortes - ich finde, das muss jeder selber wissen, wo er/sie gerne hin möchte. Ich wollte auch nach St.Peter und nur nach St.Peter und bin sehr froh, dass das geklappt hat. Ich hab auch alles dafür in Bewegung gesetzt. Warum soll man denn nicht weiter weg fahren ? Kann doch auch ganz gut sein, mal rauszukommen...

Ich drücke Dir die Daumen, korni, dass sich das noch regeln lässt !
__________________
Liebe Grüße, sunny

Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) !
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  #7  
Alt 25.07.2010, 19:12
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Mary-Lou Mary-Lou ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Hallo Korni, so ganz verstehe ich den Sinn Deiner Frage nicht, eigentlich ist es doch egal ob sich die Kur nun Reha oder AHB nennt.

Könnte der Grund für die Bewilligung einer Reha anstatt einer AHB einfach derjenige sein, dass eben zwischen Ende der Behandlungen und Antritt der Kur eine längere Frist liegt als für eine AHB vorgeschrieben? - Ich hatte vor vier Jahren auch eine Reha anstatt einer AHB angetreten und durfte trotzdem in den folgenden Jahren insgesamt dreimal zur Kur.


Grüße aus dem Ländle

__________________

****************
„Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“
Zsuzsa Bánk
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  #8  
Alt 25.07.2010, 19:36
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Hallo zusammen!

Zitat:
Zitat von Mary-Lou Beitrag anzeigen
...eigentlich ist es doch egal ob sich die Kur nun Reha oder AHB nennt.
Nein, das ist es nicht - jedenfalls zumindest offenbar nicht immer. Ich habe nämlich in der Rehaklinik durchaus von Fällen gehört, bei denen dann diese erste Reha schon quasi als erste "Folgereha" angerechnet wurde, was dazu geführt hat, dass die betroffenen Frauen tatsächlich im darauffolgenden Jahr keine weitere Reha antreten konnten. Darüber hatte man sie wohl auch sofort bei der Bewilligung belehrt. Wenn das bei Dir anders war, hast Du vielleicht einfach Glück gehabt, oder vielleicht waren die Bestimmungen zu dem Zeitpunkt noch andere?

Außerdem ist es, soweit ich weiß, auch für die Frage der Zuzahlung nicht ganz unerheblich, ob es sich um eine AHB oder eine Reha handelt. Da kenne ich mich allerdings nicht wirklich aus, weil ich privat versichert bin und das da ja sowieso ganz anders läuft.

Es könnte also unter Umständen schon ein Nachteil sein, die AHB "verfallen" zu lassen und direkt eine Reha anzutreten.

Liebe Grüße,
Czilly
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  #9  
Alt 25.07.2010, 21:05
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Ich würde sagen, es liegt einzig und allein daran, dass du die vorgeschlagenen Kliniken abgelehnt hast. Denn auf eine AHB hast du als rentenversicherte Arbeitnehmerin ein Anrecht - innerhalb von 5 Wochen nach der letzten Bestrahlung. Wenn da natürlich in deiner Wunschklinik kein Platz frei ist wird es eine Reha. Und du schreibst ja oben auch, dass das Problem erst begann, als du die Vorschläge abgelehnt hast. "Ich habe von meinem Wunsch- und Wahlrecht gem. § 9 SGB IX Gebrauch gemacht. Von da an ging alles schief. "
Die Rentenversicherung kann die AHB nicht ablehnen, ich weiß aber nicht, in wie weit du bei der AHB (nicht Reha) außerdem noch das Recht hast, die Klinik zu bestimmen. Mir wurde gesagt, ein Recht habe ich nur bei einer Klnik in meinem Bundesland, mir war das aber ziemlich egal, Bayern ist schön (wobei ich auch gerne an der See gewesen wäre)
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  #10  
Alt 25.07.2010, 21:35
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korni54 korni54 ist offline
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Standard AW: AHB nach Strahlentherapie

Hi, ich bin noch mal hier. Danke für die vielen Antworten.
Es ist tatsächlich so, dass die Reha erst in der 42 KW beginnen soll. AHB Reha wäre zeitnah zum Ende der Bestrahlung.
Ich bin aber bestrebt so schnell wie möglich wieder arbeiten zu gehen. Natürlich vorausgesetzt gesundheitlich klappt es. Noch mal zu meinem Fall konkret:
Ich habe am 14. Bestrahlungstag einen Antrag auf AHB Reha in der Strahlenklinik gestellt. Eine Beratung über Möglichkeiten u. Folgen über die Wahl einer anderen Klinik gab es nicht. Es lagen Prospekte über 2, 3 Kliniken aus, die ich nicht unbedingt wollte, da sie alle in der Nähe meines Wohnortes liegen. Durch die z.Zt. laufende Insolvenz der Fa. meines Mannes, meiner OP am Fuß, bei der ich bereits im Februar 6 Wo. krank war, wegen meiner Depressionen mit denen ich seit 2006 in Behandlung bin und nicht zuletzt mein Brustk. haben mein Nervenkostüm dermaßen belastet, dass ich denke ich muß flüchten. Deshalb wollte ich so weit als möglich weg. Was dann mit meinem AHB Antrag passiert ist weiß ich nicht. Ich habe rein zufällig einen Termin bei der BFA wegen meiner Kontenklärung gehabt und gleich mal nach einer AHB gefragt. Es wurde mir empfohlen "Boltenhagen". Als ich meinen Antrag auf AHB abgegeben habe, habe ich ein Schriftstück beigefügt, worin ich meine Gründe genannt habe nicht wohnort nah zu sein und habe Mecklenburg/Vorpommern angegeben. Eine bestimmte Einrichtung hatte ich nicht benannt. .Ich habe einen Anruf von der BFA Berlin bekommen in dem mir mitgteilt wurde, dass die Einrichtungen in diesem Gebiet alle ausgelastet sind.
Aber mir wurde mitgeteilt, dass die Ostseeklinik Ückeritz Usedom für z.Zt. für Neuerkrankungen frei ist. Daraufhin habe ich ein Fax an die BFA geschickt und darum gebeten mich in diese Klinik einzuweisen. Innerhalb von 10 Tage habe ich den Bescheid bekommen: Reha Maßnahme 42 KW eben in dieser Klinik. Ich bin in Tränen ausgebrochen.
Ich habe dann in Ückeritz angerufen und nachgefragt, ob es nicht früher geht. Der Oberarzt selbst hat gesagt, dass nur kurzfristig geht, wenn eine AHB Reha bewilligt wird. Dafür gibt es Kontingente. Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt meine bewilligte Reha in eine AHB Reha umnzuwandeln, damit ich dort meine AHB antreten kann.
Ich habe dann im Eilverfahren einen Bescheid bekommen:
Reha in der Klinik Bad Salzelmen, in Schönebeck. Begründung:
"Aufgrund einer erneuten Prüfung halten wir die zuerst vorgesehene Einrichrtung bzw. Behandlungsform für nicht geeignet. Mit dem Hinweis, dass die BFA bereits Rü. mit der Klinik genommen hat, mich schnell aufzunehmen. Es kann aber auch noch dauern, weil es wieder keine AHB ist. Ich möchte dort aber nicht hin!!! Ich würde mich dort nicht wohlfühlen, weil es dort keine Möglichkeiten gibt Schwimmen zu gehen, zu wandern usw. Die Umgebung ist nicht besonders attraktiv. Es gibt lediglich einen Kurpark.
Ich weiß nicht, wer hier einen Verfahrensfehler begangen hat od. was passiert ist. Mittlerweile habe ich mich an die Deutsche Krebshilfe in Bonn gewandt. Die können das nicht verstehen. Ich wurde an den in meiner Stadt ansäßigen VDK verwiesen. Auch hier ist es nicht nachvollziehbar. Ich habe am Dienstag einen Termin mit dem Anwalt des VDK, der hat beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt, mich in die Klinik Ückeritz Usedom Einrichtung einzuweisen und auch meine gesundheitlichen, psychischen und sozialen Belange mit einzubeziehen.
Aber meine Nerven liegen blank. Leider wußte ich bei der Antragstellung einer AHB nicht was mich erwartet. Ich kann bald nicht mehr. Ich grübel den ganzen Tag und liege nachts oft wach. Wegen der Einnahme von Arimidex kann ich eh schlecht schlafen. Das alles macht es noch viel schlimmer. Ich habe nun meine letzten Wochen haarklein geschildert. Aber es hat mir auch gut getan. Wenn ich nur wüßte, was hier schief gelaufen ist. Ich habe keine Ahnung.
Einen schönen Abend wünscht korni 54
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