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#1
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Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen!
Habe heute vom Versorgungsamt die Mitteilung bekommen das ich 100% Schwerbehindert bin. Nun muß ich ehrlich sagen das ich jetzt gar nicht weiß welche Vorteile ich daraus ziehen kann? Kennt sich jemand damit aus? Der Steuerfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen oder? Danke für Eure Hilfe! Viele Grüße Tanja 98 |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Tanja,
wenn Du nur den grünen Ausweis hast ohne einen Buchstaben drin,z.B. G,für gehbehindert ,oder B für blind usw. nützen Dir die 100% fast garnichts. Dieses Thema ist hier schon öfter behandelt worden. Ich hab auch nen Ausweis ohne alles,der Vorteil ist fast bei null,ausser Eintrittsermässigung bei manchen Veranstaltungen,evtl. ein bischen mehr Urlaub...! Wie das mit den Steuern ist weiss ich nicht,aber eben ohne jeglichen Buchstaben im Ausweis sieht das schlecht aus. Du hast doch bestimmt auch ein Merkblatt dazu bekommen,da steht eigentlich alles drin. Viele Grüsse Dieter |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
Urlaubstage sind es auch mehr. Kurtaxe z. B. bei der Reha ist auch weniger. Bei uns im Schwimmbad gibt es ab 70% auch Ermäßigung, ohne Buchstaben. Gruß Wangi
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#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
wie ich eben nachgelesen habe gibt es einen steuerfreibetrag zwischen 310 und 1420€ ,je nach grad der behinderung,der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird und nicht belegt werden muss.
desweiteren kann man noch aussergewöhnliche belastungen geltend machen,die allerdings belegt werden müssen. der steuerfreibetrag wird gegen vorlage des ebrsprechenden dokuments(ausweis,bescheid usw.)vom finanzamt eigetragen. mit der ermässigung bei veranstaltungen meinte ich selbstverständlich auch den eintritt in bäder,theater usw.. ausserdem möchte ich bzgl.des höheren urlaubs noch darauf hinweisen das manche arbeitgeber darauf etwas allergisch reagieren,man sollte das vorsichtig ausloten. speziell kleinere betriebe tun sich schwer mit der anerkennung des anspruchs ,obwohl er berechtigt ist. denn auch ein schwerbehinderter ist jederzeit kündbar,wie ich aus eigener beobachtung weiss. der arbeitgeber zahlt lieber eine art strafgebühr,ist aber den "lästigen" mitarbeiter los. gruss Dieter |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Dieter,
was meinst du damit: "ein Arbeitgeber zahlt lieber..........lästigen Mitarbeiter los?" Ein Kleinbetrieb ist nunmal auf jeden Mitarbeiter angewiesen, wird aber keinen zuverlässigen Menschen wegen seines Ausweises entlassen! In meinem Umfeld mit etlichen Kleinbetrieben wurde noch nieee einem Mitarbeiter wegen des Ausweises gekündigt, warum denn auch? Der Mitarbeiter hat 5 Tage mehr Urlaub, aber gerade in kleinen Betrieben wissen die Chefes ihre Mitarbeiter zu schätzen! Und "Strafgebühr"? Warum sollten sie diese bezahlen und was meinst du damit? Du redest hier wohl von GROSSbetrieben, die eine Abgabe bezahlen müssen, wenn sie nicht soundsoviele Menschen mit SBAusweisen einstellen? Irgendetwas bringst du wohl durcheinander. Aber deine schlechte Erfahrung ?? berechtigt wohl nicht, hier über Arbeitgeber, vor allem in den Kleinbetrieben, herzureden. Hallo Tanja98, wie Dieter schon schreibt hast du einen Steuerfreibetrag, 5 Tage Urlaub mehr als die Kollegen und Ermässigungen in einigen Veranstaltungen etc. Alles Gute für dich mischmisch |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten! In der Arbeit werde ich Montag mal anrufen ich arbeite in einer größeren Firma und denke mal nicht das es da Probleme gibt... Ich hab keinen Buchstaben im Ausweis eben nur die 100%. Aber das mit den Eintrittsgeldern ist ja schon mal nicht schlecht! Hat jemand eine Ahnung wie das mit dem Parken ist ??? Danke Euch und einen sonnigen Sonntag! LG Tanja98 |
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