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Schwierigkeiten mit dem Amt wegen GdB
Hallo Ihr lieben,
habe ein riesen Theater mit dm Amt wegen dem bzw. meinem GdB kurz zu meiner Geschichte, bin im Dez.08 mit 29 Jahren an Brustkrebs rechte Seite erkrankt, hatte einen invasiven Tumor, mehrere duktale Carcinome und eine Lymphknotenmetastase, sodass mir im März die rechte Brust komplett und 29 Lymphknoten entfernt wurden, anschließend wurde ich mit 16 Chemos therapiert, seither habe ich einen dicken Arm der mindetens 2x die Woche entlympht (lymphdrainage) werden muß, sonst ist der Arm überhaupt nicht einsetzbar, muß auch diesen Kompressionsstrumpf tragen, lagere auch in der zwischenzeit an stellen wie Hüfte, Oberschenkel, Knie, Achseln Wasser ein, was es niicht einfacher macht, mein Hausarzt meint mir würden aufgrund meines Zustandes der GdB 100 zustehen und nicht GdB 60 wie ich jetzt habe, die vom Amt weigern sich allerdings, was für mich den Nachteil hat das ich keine Haushaltshilfe mehr bekomme, habe aber auch noch2 Kinder im ALter von 7 und 9 Jahren. Die stellen sich Stur wie Ochsen, mit der Begründung ich sei ja noch so jung und der Zustand KÖNNTE sich ja nochmals ändern. Fahren demnächst in AHB haben die evtl. noch einfluß darauf?? Fällt von Euch jemanden noch etwas ein? lg Jessi
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Das Leben ist ein Kampf ums Überleben, jeden Tag aufs neue !! Von mir selbst geschrieben |
#2
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AW: Schwierigkeiten mit dem Amt wegen GdB
Liebe Jessi, ich denke, es ist wichtig erstmal schriftlich gegen den Bescheid, wo Dir nur 60 Prozent Schwerbehinderung zuerkannt werden Widerspruch einzulegen! Dies hat zur Folge, dass Deine behandelnden Ärzte vom zuständigen Amt nochmals angeschrieben und um Stellungnahme gebeten werden. Es ist wichtig, im Widerspruchsschreiben die Probleme, welche Du hast, so konkret wie möglich zu schildern und die behandelnden Ärzte um eine Stellungnahme zu bitten. Man muss sich da sehr gut abstimmen.
Die Probleme, welche Du durch das ausgedehnte Lymphödem hast, solltest Du sehr konkret schildern. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann steht Dir der Weg zum Gericht (Sozialgericht) immer noch offen. Eigentlich hast Du ja 2 Baustellen, die unmittelbar miteinander zusammenhängen. Schreibe der Krankenkasse, dass Du die Haushaltshilfe benötigst, um eine Überlastung des Armes auf der operierten Seite mit einer Verschlimmerung des Ödems zu vermeiden! Zu mir sagte einmal eine Sachbearbeiterin, dass die MitarbeiterInnen der Kassen Kaufleute wären und keine Ärzte. Eventuell kennt der Sachbearbeiter das Lymphödem und seine Folgen nicht? Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, dass Du Dich beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands einmal beraten lässt? Man muss dazu allerdings Mitglied sein, die Beiträge sind gering (5 Euro/Monat) Die Webseite des Sozialverbands Deutschland hat die URL:http://www.sovd.de der VDK:http://www.vdk.de Liebe Jessi, ich hoffe, dass das Lymphödem während der AHB gebessert werden und Du Dich erholen kannst! Tschüß! Elisabethh. |
#3
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AW: Schwierigkeiten mit dem Amt wegen GdB
Liebe Jessi, im Internet habe ich nach Informatinonen über den GdB bei Lymphödem geschaut und dort einige Webseiten gefunden, die Dir eventuell weiterhelfen würden.
Die Begriffe Lymphödem und Schwerbehinderung gab ich dazu in eine Suchmaschine ein. 1.)http://www.ödemforum.de 1a.)http://www.ödemforum.de/schwerbehind...h_oedeme.pdf - 2.)www.bundesverband-lymphselbsthilfe.de 2a.)www.bundesverband-lymphselbsthilfe.de/.../Behinderungsgradoedeme.doc siehe nachstehender Textauszug Die folgende Tabelle ist dem Buch “Ödeme und Lymphdrainage“, 2. Auflage 2004, Schattauer Verlag entliehen. Nach eigenen Aussagen hat Dr. Herpertz sich diese Zahlen im Laufe seines persönlichen Berufslebens in einer Lymphfachklinik erarbeitet und sind nicht abschließend zu verstehen. Sie würden sich an den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BmfAuS) von 1996 orientieren. - Eine sozialmedizinische Beurteilung schließt immer eine genaue Gesamtschau einer Ödembetroffenen Person ein. Ausführlicher informiert Sie das Kapitel 37, S. 304 ff.. Behinderungsgrad Ödem (nach Herpertz) Lymphödeme 10 % eine Extremität leichtgradig ödematisiert (Arm oder Bein), 20 % wenn am Führungsarm 30 % eine Extremität schwergradig ödematisiert (Arm oder Bein) mit geringer Leistungseinschränkung, 40 % wenn am Führungsarm 20 % zwei Extremitäten leichtgradig ödematisiert (Arm oder Bein) 40-60 % zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert mit geringer Leistungseinschränkung 40-70 % eine Extremität schwergradig ödematisiert mit erheblicher Leistungseinschränkung, 60-80 % wenn am Führungsarm 80-100 % zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert mit erheblicher Leistungseinschränkung 10 % Kopflymphödem geringgradig (wenig störend) 20-30 % Kopflymphödem mäßiggradig 50 % Kopflymphödem massiv (abstoßend wirkend) 100 % Kopflymphödem massiv mit erheblicher Sprech- und Schluckstörung Phlebödem 10 % eine Extremität leichtgradig ödematisiert 20-30 % eine Extremität leichtgradig ödematisiert mit chronischem Ulcus cruris 30 % eine Extremität schwergradig ödematisiert mit geringer Leistungseinschränkung 30-40 % eine Extremität schwergradig ödematisiert mit chronischem Ulcus cruris 20 % zwei Extremitäten leichtgradig ödematisiert. 30-40 % zwei Extremitäten leichtgradig ödematisiert mit Ulcus einseitig 40-50 % zwei Extremitäten leichtgradig ödematisiert mit Ulcus beidseits 40-60 % zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert mit geringer Leistungseinschränkung 50-70 % zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert mit chronischem Ulcus cruris einseitig 60-80 % zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert mit chronischem Ulcus cruris beidseits Lipödeme 10 % zwei Extremitäten leichtgradig verdickt 10-20 % vier Extremitäten leichtgradig verdickt 20-50 % zwei Extremitäten schwergradig verdickt mit geringer Leistungseinschränkung 60-80 % vier Extremitäten schwergradig verdickt mit geringer Leistungseinschränkung Lähmungsödem 80 % eine Extremität schwergradig ödematisiert mit Gebrauchsunfähigkeit, 100 % wenn am Führungsarm 100 % zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert G¹ o. aG² bei ein- oder beidseitigem Lähmungsödem der Beine zusätzlich Keine Minderung der Erwerbsfähigkeit - orthostatisches Ödem - idiopathisches Ödem - diuretika-induziertes Ödem - medikamentös-bedingtes Ödem Erklärung: ¹G = gehbehindert; aG² = außergewöhnlich gehbehindert Alle anderen Ödeme werden durch ihre Grundkrankheit in ihrem Behinderungsgrad bestimmt 3.) www.lymphforum.de Autor: Dr. Ulrich Herpertz Der §38 SGB V regelt, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe finanzieren muss. Hier ist der Link:http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/38.html Die Deutsche Krebshilfe hat in ihrer Reihe "Blaue Ratgeber" eine Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" (Nr.40) herausgegeben. Er kann als Broschüre kostenfrei bestellt oder gedownloaded werden. Die URL lautet:www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html Ich hoffe, dass ich Dir ein Stück weiterhelfen konnte, wünsche Dir eine gute Kur und viel Kraft für die nächsten Schritte! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (04.11.2009 um 10:45 Uhr) Grund: Ergänzt |
#4
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AW: Schwierigkeiten mit dem Amt wegen GdB
Hey Elisabethh und Jessi,
Elisabethh, ersteinmal herzlichen Dank für Deine so ausfürhrichen Recherchen. Werden vielen Betroffenen weiterhelfen. Jessi, das mit der Haushaltshilfe verstehe ich nicht so ganz. Lt. SgBIX steht Dir eine Haushaltshilfe zu, sobald Du einen GdB von 50 hast. Kannst dann 924€ im Jahr von der Steuer absetzen. Falls Du nicht mehr erwerbstätig bist, kann das auch, so Du verheiratet sein solltest auch Dein Mann absetzen. Habe selber auch einen GdB von 100 und die Merkzeichen "G" und "B", bin aber glücklicherweise durch eine hervoragende Medikation noch voll erwerbsfäghig. Sezte diese Hilfe auch jedes Jahr ein. Kann auch ruhig ein naher Verwandter sein. So ich hoffe, das ich Dir ein bisschen weiterhelfen konnte. Bin leider, seid mein Schwager an Krebs gestorben ist nicht mehr allzuoft hier im Forum. Aber wenn ich Zeit habe schaue ich immer wieder mal gerne hier herein. Also ich wünsche euch beiden alles Liebe und Gute Wolfgang |
#5
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AW: Schwierigkeiten mit dem Amt wegen GdB
Hi Wolfgang,
habe Deinen Beitrag gelesen. Du meinst, die Absetzbarkeit von der Steuer, was halt ab einem bestimmten GdB möglich ist. Aber wenn die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen soll, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein, wie Silleke schon geschrieben hat! Liebe Grüße Tine |
#6
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AW: Schwierigkeiten mit dem Amt wegen GdB
Zitat:
ich habe versucht im I-net das mit der Haushaltshilfe mal zu recherchieren. Leider konnte ich nichts finden, dass diese bei einem GdB von 50% ohne Merkmal abzusetzen sei. Wo hast Du diese Information her? Lieber Gruß Beate |
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