#1
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Nachteile für EU bei GdB Aberkennung?
Hallo,
wenn ich der Aberkennung der Schwerbehinderung nicht wiederspreche, entstehen mir dann Nachteile bei der nächsten Überprüfung zur Verlängerung meiner unbefristeten EU Rente? Möchte eigentlich nur meine Ruhe, und Vorteile habe ich durch den Ausweis auch so gut wie keine. Würde mich sehr über eine Antwort freuen, Gruß Elke_1804 Geändert von Elke_1804 (24.04.2011 um 11:36 Uhr) |
#2
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AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?
Hallo Elke,
also das Thema hatten wir hier schon mal. Angeblich hat der GdB mit der EU-Rente bzw. Anwartschaft nichts zu tun. Da Deine bereits unbefristet ist, wirst du denke ich mal, nichts zu befürchten haben. Aber ich würde mich trotzdem erst mal schlau machen und zur Renteninformation in Deiner Stadt gehen, nicht dass da doch was schief läuft. Gruss Altmann |
#3
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AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?
@Sternchen 49!
Zitat:
@elke18_04 Ich empfehle Dir, wie Sternchen 49, auch Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Im entsprechenden Schreiben solltest Du Deine aktuellen physischen und psychischen Beschwerden ausführlich beschreiben. Zitat:
Liebe Grüße! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (24.04.2011 um 16:48 Uhr) |
#4
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AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?
Hallo Elke,
es kommt sicher auch darauf, wieviel % der Grad deiner Schwerbehinderung war....gerade bei Krebserkrankungen gibt es zwar meistens über 50 % (erst ab 50% ist man schwerbehindert, ab 30% nur gleichgestellt), aber das eben meistens höchstens für 5 Jahre, wenn man bis dahin keinen Rückfall hatte, oder eine andere schwerwiegende Erkrankung, ist es fast unmöglich, den Ausweis zu behalten. Der sagt ja auch eigentlich nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Man kann z.B. blind oder gehbehindert sein und 100% schwerbehindert und trotzdem weiter normal seinen Beruf ausüben, andererseits vielleicht keine Schwerbehinderung anerkannt haben und trotzdem nicht arbeitsfähig. Ich habe seit meinem Rezidiv 2009 eine anerkannte Schwerbehinderung von 90 % (für 5 Jahre), kann höchstens wenige Stunden arbeiten, trotzdem entschied die DRV vor ein paar Monaten auf meinen Antrag auf Teil-EM-Rente, ich könne Vollzeit arbeiten (bin zur Zeit arbeitslos). Der Hinweis auf die 90% interessierte da überhaupt nicht. Ich hoffe nur, dass ich nach den 5 Jahre wenigstens 50 % behalten darf....... Euch noch schöne Restostern Liebe Grüße Petra |
#5
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AW: Nachteile für EU bei GdB Aberkennung?
Hallo,
erstmal vielen Dank, dass ihr euch trotz Osterfest Zeit für mich nehmt. Ich hatte bis jetzt einen GdB von 80, Verlust der rechten Brust, Rezidiv und psychische Minderbelastbarkeit. Das Versorgungsamt beruft sich darauf, das in den letzten Jahren keine Rückfälle aufgetreten sind. Nunmehr wird für den Verlust der rechten Brust GdB 30 angesetzt und für die psychische Minderbelasbarkeit GdB 20. Wird aber nicht zusammenaddiert. Sie kommen nun auf GdB 40. VdK bin ich im Winter ausgetreten ; und ob es so schlau ist sich bei der BfA zu erkundigen? Habe jetzt alle zwei Jahre eine Nachprüfung, nach Schwerbehindertenstatus wurde da nicht gefragt. Ich lass mir das ganze noch mal durch den Kopf gehen. Vielen Dank für´s erste und vielleicht weitere Tipps Elke_1804 |
#6
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AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?
Hallo,
also wie gesagt, das mit diesem Thema hatten wir schon. Ich kam da auch etwas durcheinander. Der SB-Status ist nur wichtig, falls man eine verfrühte SB-Rente in Anspruch nehmen möchte. Da muss zu diesem Zeitpunkt ein SB-Grad bestehen. Mir wurde damals berichtet, dass man auch ohne GdB eine EM-Rente bekommen kann. Aber wenn man eine schwerwiegende Erkrankung hat, ist es besser und eigentlich logisch, dass man einen hat. Aber der VdK müsste das bestimmt wissen. Ich denke mal und habe mir auch schon öfter gedacht, dass, falls man bei der DRV-Beratung nach- fragt, entsprechende Notizen im Zentralcomputer von den Beratern festgehalten werden, welche einem dann zum Nachteil geraten. Gruss Altmann |
#7
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AW: Nachteile für EU bei GdB Aberkennung?
Hallo, habe mich nun entschieden Widerspruch einzulegen. Beim SOVD hätte ich ein halbes Jahr nachzahlen, eintreten und für den Widerspruch 51 Euro zahlen müssen. Ich versuche es erst mal allein. Viele hilfreiche Informationen habe ich auf dieser website gefunden: http://www.schwerbehinderung-aktuell...&contentid=403
Vielen Dank noch mal für Eure Hilfe Elke_1804 |
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