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  #1  
Alt 27.11.2006, 22:17
Annegret1 Annegret1 ist offline
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Frage Wann sollte man eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell beantragen?

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der Bestrahlungsphase und plane danach eine AHB. Danach möchte ich langsam wieder ins normale Arbeitsleben zurück. Mein Arbeitgeber hat angedeutet mit einer Wiedereingliederung einverstanden zu sein.
  • Kann mir jemand sagen, wann man eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell bei der Krankenkasse beantragt (während der AHB oder danach)?
  • Und hat jemand Erfahrungen wie die private Krankenkassen sich in diesem Fall verhalten? Machen die mit?

Viele Grüße
Anne
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  #2  
Alt 27.11.2006, 22:24
Benutzerbild von Milly
Milly Milly ist offline
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Standard AW: Wann sollte man eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell beantragen?

Hallo Anne,

wie das sich mit der privaten Krankenversicherung verhält kann ich dir nicht sagen, da ich gesetztlich versichert bin.

Sonst kann ich dir nur sagen, mache mal erst die AHB und sprich dann dort mit den Ärzten, habe ich so gemacht, und auch viele andere Frauen.

Einige die ich kennen, haben sich nach der AHB noch ca. 4 Wochen krank schreiben lassen, und dann über den Hausarzt die Wiedereingliederung beantragt.
Das geht normalerweise schnell, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.

Wünsche dir alles Gute Milly
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  #3  
Alt 29.11.2006, 15:31
Benutzerbild von Fe1959
Fe1959 Fe1959 ist offline
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Standard AW: Wann sollte man eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell beantragen?

Hallo Anne,

auch ich kann dir bei den Privaten nix sagen, bin auch gesetzlich versichert.

Ich habe die Wiedereingliederung noch in der AHB beantragt. Dort sagte man mir, dass der Beginn der Wiedereingliederung innerhalb von 3 Wochen nach der AHB beginnen muss. Man wird "arbeitsunfähig" entlassen und braucht vom Hausarzt bis zum Beginn der Wiedereingliederung eine Krankmeldung. Während der Wiedereingliederung ist man nicht "krank geschrieben"; man steht dem Arbeitgeber dann unentgeldlich zur Verfügung.
Den "Stundenplan" habe ich erst mit der Sozialberaterin vorbesprochen und dann mit meinem Stationsarzt festgelegt. Da ich nur eine 2/3 Stelle (tägl. 6 Stunden) habe, hab ich im Oktober mit 3 Stunden und im November 4 Stunden angefangen. Jetzt ab Dezember läuft es wieder "normal".

Wenn`s nach dem Doc gegangen wäre, hätte ich mit 2 Stunden angefangen und dann jeden Monat eine Stunde mehr.... war aber nicht mit meinem Arbeitsbereich zu vereinbaren (mit Außendienst verbunden).

Da ich mich erst in der dritten Woche der AHB dazu entschlossen habe - hat ja schließlich auch eine finanzielle Seite -, hat mein Arbeitgeber erst sehr kurz davon erfahren. War aber insoweit ok, weil ich während der Chemotherapie nur direkt anschließend 2-3 Tage krank geschrieben war und während der Bestrahlungsphase garnicht. Bin also "arbeitsfähig" in die AHB. Die Ärzte haben zwar die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, aber wenns finanziell nun mal nicht anders geht....

Ob die Wiedereingliederung bei dir dann auch über die Rentenversicherung läuft, kann ich dir auch nicht sagen. Normalerweise sind die Krankenkasse dann außen vor. Diese Info können dir aber auch die Leute in der AHB/Sozialberatung sagen.

Du solltest dich da schon genau erkundigen - mir blieben nur noch ca. 75% von meinem Nettogehalt. Die von der Rentenversicherung hatten mir nämlich eine falsche Info gegeben. Es werden nämlich 80% aus dem Bruttogehalt gerechnet und dann normalerweise 70% aus diesen 80% (bei mir 75%, weil ich noch ein minderjähriges Kind habe). Hört sich erst gut an, weil vom Brutto gerechnet, aber das Erwachen kam mit dem Bescheid - hat mir schon "weh getan"

Schau vielleicht auch mal unter dem Punkt: Rechtliches&Finanzielles...

Ich wünsche dir eine erholsame AHB und
liebe Grüße
Fe
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  #4  
Alt 30.11.2006, 07:55
Eli01 Eli01 ist offline
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Ort: Köln
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Unglücklich AW: Wann sollte man eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell beantragen?

Hallo Anne,
ich fand das auch ganz schwierig zu bestimmen, wann der Zeitpunkt zur Wiedereingliederung richtig ist. Leider gibt es keine objektiven Kriterien, die mir bekannt sind, nach dem Motto:"wenn dies und das geht, ist man 3-4h belastbar", also sind wir da auf uns und unsere eigene Einschätzung angewiesen. Meine Ärztin im Strahleninstitut sagte mir, 3 Monate nach der letzten Bestrahlung sollte ich ans Arbeiten denken, das war mir auch zu lange, da ich meine Arbeit gerne mache. In der Reha bekam ich gar keinen konkreten Hilfen, ich bin jetzt seit 3 Wochen wieder zu Hause und beginne morgen mit der Wiedereingliederung. Allerdings geht mir das zu Hause sein auch langsam auf die Nerven und ich will gerne, bin mir aber auch total unsicher, wie belastbar ich bin. Aber ich weiß, dass mein Körper und mein Gefühl mir sagen, wann es zu viel wird und hoffe, dass ich darauf hören kann.
Verlass dich also auf dein Gefühl, alles Gute,
Eli
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  #5  
Alt 05.12.2006, 14:08
sonntagskind sonntagskind ist offline
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Registriert seit: 04.03.2006
Beiträge: 289
Standard AW: Wann sollte man eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell beantragen?

Hallo,

in der AHB bekam ich folgende Infos:

Wenn die Wiedereingliederung innerhalb von 14 Tagen nach Ende der AHB beginnt, zahlt die Rentenversicherung - deshalb sollte man das alles schon in der AHB auf den Weg bringen. Von der Rentenversicherung gibt es aber normalerweise weniger Geld als von der Krankenkasse, und im Schnitt seie die Dauer der Wiedereingliederung kürzer (eigentlich logisch, wenn man schon schneller wieder arbeiten kann).

Wenn man sich nach der AHB aber länger als 14 Tage krankschreiben lässt, übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen während der Wiedereingliederung.

Für die zweite Variante habe ich mich entschieden, denn der Stationsarzt meinte, ich solle noch 6 Wochen nach AHB warten, was ich und mein Hausarzt auch so umsetzen. Der Stress kommt noch früh genug; wenn ich erst mal wieder im Büro bin, wird die Schonphase sicher recht kurz und die alltäglichen Ansprüche sind wieder da
Also geht's erst im Januar los.
Vor Weihnachten mache ich dann mit meinem Hausarzt eine Plan, wie wir die Staffelung mit den Stunden für möglich halten. Dann wird meine Arbeitszeit später entsprechend dem Plan schrittweise aufgestockt - oder der Plan wird geändert.

Sonnige Grüsse

Renate
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