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EU-Rentenverlängerung
Hallo zusammen,
nach langer Warterei habe ich endlich meine Bestätigung zum Erhalt der EU-Rente erhalten, leider ist die Laufzeit kürzer als angenommen :-( Nun mal meine Frage, was passiert danach? Im Schreiben der BfA steht, dass die volle EU-Rente ohne weitere Benachrichtigung zum 31.09.06 ausläuft. Da ich leider schon aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung mein ALG I sowie Krankengeld verwirkt habe, frage ich mich, bei welcher Behörde ich mich wann melden soll/muss, vor allen Dingen, wenn ich rechtzeitig keine Arbeit finde? Wenn ich versuche, die EU-Rente zu verlängern, ist dieser Prozess genauso langwierig und umfangreich wie die Antragsstellung? Wie lange vor Ablauf der EU-Rente sollte der Verlängerungsantrag gestellt werden? Und noch eine Frage, deren Eintreten ich nicht hoffe, aber was passiert, wenn ich Ende es Jahres wieder in einem Arbeitsverhältnis stehe und erneut erkranke. Ab wann und wie lange oder ob überhaupt steht mir Krankengeld zu? Wie verhält sich dann die EU-Rente? Es wäre nett, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, vielleicht auch nur auf eine Frage, oder eine andere, nützliche Information, die ich vergessen habe zu fragen. Vielen Dank im voraus und einen schönen Sonntag noch. Alles Gute Melicia |
#2
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AW: EU-Rentenverlängerung
Hallo Melicia,
wenn die Rente ausläuft, musst du dich beim Arbeitsamt melden (3 Monate vorher). Falls du keinen Anspruch mehr auf ALG I hast, musst du Hartz IV beantragen.... Die Rentenverlängerung ist nicht mehr so umfangreich, was die Formale angeht. Du wirst dann wahrscheinlich zu einem Gutachter geschickt, der deine Erwerbsminderung entweder bestätigen oder nicht bestätigen soll.... Anspruch auf Krankengeld hast du erst wieder nach 3 Jahren Berufstätigkeit! Die Rente läuft auch bei erneuter Erkrankung aus....du musst also auf jeden Fall einen Verlängerungsantrag stellen. Liebe Grüße Norma |
#3
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AW: EU-Rentenverlängerung
verwechselst du da nicht was?
krankengeld für ein und die selbe krankheit bekommt man 78 wochen innerhalb von 3 jahren, danach kann man wieder alg 1 beantragen, da die krankheit wie gearbeitet gezählt wird, kurios, aber wahr und mit dem alg 2 stehen sich viele auch gar nicht so schlecht mindestbetrag + miete und all so was, da ist man schnell bei 600 euro und mehr, |
#4
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AW: EU-Rentenverlängerung
wenn die eu rente auf zeit abläuft,
dann solltest du einen verkürzten rentenantrag bei der lva/bfa stellen. den musst du auch 3 monate vor ablauf der rente einreichen. die prüfen dann noch mal deinen anspruch und gewähren dir, wenn sich nichts an deinem gesundheitszustand gebessert hat, die eu rente. meist auch wiede rauf zeit. solltest du eine unheilbare krankheit haben, kannst du gegen den, wieder befristeten, rentenbescheid wirderspruch einlegen. höfflich und gegen die befristungsregelung ! krankengeld bekommst du 78 wochen, danach musst du erstmal wieder ein volles jahr durchgearbeitet haben, sonst hast du keinen erneuten anspruch auf krankengeld. auch nicht, wenn es eine völlig andere krankheit ist. ich wünsche dir alles gute! |
#5
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AW: EU-Rentenverlängerung
Hallo Melicia,
wenn jemand aufgrund einer Krebserkrankung schon so lange krankgeschrieben war, das die Aussteuerung erreicht und eine Erwerbsminderungsrente errreicht ist, dann deutet das ja auf einen bestimmten, eben nicht so gut wiederhergestellten Gesundheitszustand hin. In jedem Fall ist angezeigt, rechtzeitig vor Ablauf der befristeten Rente einen Verlängerungsantrag zu stellen. Du wirst dann zu einem Gutachter bestellt, der Deinen Zustand neu bewertet. Sollte sich Deine Gesundheit nicht verbessert haben, wird die Rente verlängert. Warte die nächsen Monate erstmal ab und melde Dich 3 Monate vor Ablauf wieder bei Deinem RV. Ich wüßte nicht, warum bei Deiner gesundlheitlichen Dituation die Verlängerung nicht eintraten sollte. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
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