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#1
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Alleinerziehend und Krebskrank
Hallo, hat jemand eine Ahnung wohin sich alleinerziehende mit Krebs mit Jugendlichen Kind wenden können? Wohin mit dem Kind, wenn man niemanden hat?
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#2
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AW: Alleinerziehend und Krebskrank
Verwandschaft, Bekanntschaft, Nachbarn?
Falls niemand hiervon in Frage kämte, frag das Kind, ob es jemanden kennt (Spielkamerad?). Dann dort nachfragen, ob da während Deiner Therapien auf das Kind geschaut werden kann. Wünsche Euch alles Gute. Fantasy |
#3
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AW: Alleinerziehend und Krebskrank
Hallo,
Wo wohnst du denn ? Und wie alt ist dein Kind? Brauchst du einen Babysitter während der Therapie versteh ich deine Frage richtig? |
#4
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AW: Alleinerziehend und Krebskrank
Mein Kind ist 15 und ich wohne in München. Ich brauche alle Infos und Möglichkeiten. Danke
Geändert von Fee67 (19.11.2015 um 09:59 Uhr) |
#5
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AW: Alleinerziehend und Krebskrank
Hallo,
fühl Dich erstmal gedrückt. Tut mir leid, dass dir sowas wiederfahren musste. Vielleicht kannst Du mal im Elternhaus für krebskranke Kinder fragen. Die haben auch immer ein offenes Ohr, Essen, Beschäftigungen und Freizeitangebot für Kinder und Geschwister von Betroffenen. Ich meine, in München gibt es das auch. Liebe Grüße |
#6
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AW: Alleinerziehend und Krebskrank
Liebe Fee,
du hast verschiedene Möglichkeiten, dich zu erkundigen. Die Beratungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände (z.B. DRK, Diakonie, ASB) können dich an zuständige Stellen vermitteln. Oder du wendest dich an den Sozialdienst des Krankenhauses, wo du behandelt wirst. Außerdem hat die Krebshilfe spezielle Beratungsstellen für Menschen mit Tumorerkrankungen eingerichtet, die auch soziale Beratungen durchführen. Ich denke, du brauchst erstmal nur einen Ansprechpartner, der dich versteht, einen Überblick über die Angebote hat und weitere Kontakte vermitteln kann. In schwierigen Situationen wird das Jugendamt eingebunden. Es gibt auch spezielle Betreuungsangebote für Kinder, deren Eltern an Krebs erkrankt sind. Hier ist der Link zu den Tumorberatungsstellen:http://www.bayerische-krebsgesellsch...ex.php?cid=411 Die Mitarbeiter der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Herzliche Grüße an dich und dein Kind, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (19.11.2015 um 10:31 Uhr) |
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