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Alt 20.11.2009, 18:36
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Eleve Eleve ist offline
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Registriert seit: 16.10.2007
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Beiträge: 446
Standard Humangenetische Beratung wird nicht erstattet?

Hallo,

nachdem es mir der Professor der Klinik ans Herz gelegt hat, bin ich zur humangenetischen Beratung gegangen um zu erfahren, ob und warum ich den Gentest (BRCA und so) machen lassen sollte. Also sprach ich es bei meiner Frauenärztin an, die das auch sehr sinnvoll fand, mir eine Adresse empfahl und mich mit einer Überweisung (keine Ahnung, ob das jetzt eine "richtige" Überweisung war) dort hinschickte.

Bei der Beratung kam heraus, dass es jetzt keinen eindeutigen Hinweis gäbe, aber dass die Genetikerin es empfehlen würde, dass ich den Test durchführen lasse, vor allem wegen meinem Alter und einzelnen Fällen in der Verwandtschaft. Ob mir die Kasse die paar Hundert Euro, die es kosten könnte, erstattet, soll ich aber vorab klären. Ich hab mich gegen die Blutuntersuchung entschieden und daher nur die Rechnung für die Beratung (etwas über 170 Euro) eingereicht. Meine Kasse behauptet nun, dass die Untersuchung nicht erstattungsfähig wäre. Die medizinische Notwendigkeit wäre anhand der Unterlagen nicht erkennbar.
Ok, ich werde dort anrufen und fragen, was ich liefern muss, um die "Notwendigkeit" zu begründen...

Habt Ihr Erfahrung, wie man so etwas begründet? Musstet Ihr das selbst bezahlen?

Viele Grüße,
Eleve
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