AW: Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung
Hallo Struppi,
das hört sich irgendwie nach einem Missverständnis an.
Eine Wiedereingliederung hat an sich nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, sondern ist eine Arbeitserprobung während der Arbeitsunfähigkeit (Hamburger Modell).
Erst wenn die Wiedereingliederung erfolgreich war, beginnt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kann nur im Wege einer Änderungskündigung die Stundenzahl einseitig verändern , dass ist ja hier nicht der Fall.
Tipp: Nocheinmal nachfragen , ob sich die Stundenreduzierung auf die Wiedereingliederung oder auf den Arbeitsvertrag bezieht.
Gruß
Jürgen
(Thorax)
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