AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen
Hallo Willy,
was soll der Widerspruch bringen, wenn Deine Frau keinerlei Leistungen bezieht und
Rente nicht in Frage kommt? Wofür benötigt Sie dann die Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit?
Sorry, ich wunder mich nur etwas darüber, warum Du Dir die Arbeit mit dem Widerspruch
machen willst....
Ansonsten gilt wohl grundsätzlich, Widerspruch bei der Stelle einreichen, die den Bescheid erstellt hat.
Gruß
Gaby
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