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Alt 14.01.2008, 14:57
Astrid09 Astrid09 ist offline
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Standard AW: 6-Wochen Frist bei Krankenkasse

Hallo Birgit,

trotz Arbeitgeberwechsel ändert sich nichts an den Fristen wie ohne Wechsel.

Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn Du länger als 6 Monate nicht wegen derselben Erkranung arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) mehr als 12 Monate vergangen sind.

siehe: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

Liebe Grüße
Astrid
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