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Alt 28.01.2009, 21:12
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Ablehnung von Berufsunfähigkeitsrente

Hallo Darkrose

eine Erwerbsminderungsrente heißt aber das wirst du wahrscheinlich wissen, dass man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht 3 Stunden mindestens arbeiten kann.
Ein Mensch der durch Krankheit zum Beispiel ein Bein verliert, kann zwar nicht mehr als Dachdecker arbeiten, aber vielleicht noch im Büro. Die rente bezieht sich nicht auf deinen beruf, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, auch wenn man/du eine Umschulung machen mußt.
Je nach dem wie es dir gesundheitlich geht und wie deine prognose ist (metastasen oder ähnlich) fällt die Beurteilung aus.

Wegen wahrung der Frist, widerspruch einlegen und Akteneinsicht forderung. Warst du beim Gutachter gewesen?
Oft ist man der DRV gegenüber alleine Machtlos. Hier kann der VDK oder der Sozialverband nützlich unter die Arme greifen. Im Widerspruch kann st du schreiben Begründung folgt.

Gruß

Barbaar
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Liebe Grüße
Barbara
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