EU-Rente und Wiedereingliederung??
Hallo Joachim,
wenn Deine Frau im ö.D ist, daan soll sie sich an den Vertrauensmann der Schwerbehinderten, dem Personalrat und dem Integrationsamt wenden.
Ich denke dort wird sich eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden.
Kannst mich gerne nochmal anmailen wenn es Probleme gibt.
Zur Not muss man einen Anwalt in konsultieren.
Zwar hat Deine Frau keinen Amnspruch auf das Hamburger Modell aber da sie schwerbehindert ist muss mit anderen Maßstäben gemessen werden und die Diensstelle hätte bei der Ablehnung den Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten beteiligen müßen.
Da sie das mit Sicherheit nicht getan haben sind sie eh im Zugzwang. Weiss die Diensstelle, dass Deine Frau SB ist???
Gruß
Jürgen
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