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Alt 12.07.2004, 16:44
Gast
 
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Standard Herabstufung GdB

Liebe Elke,
hier nun die Aufklärung auf all Deine Fragen hinsichtlich der Einstufung (GdB) durch das Versorgungsamt:
I.
Grundsatz:
Nach teilweiser oder vollständiger Entfernung der Bauchspeicheldrüse sind ggf. weitere Funktionsbeeinträchtigungen (s.B. bei Diabetes mellitus, Osteopathie, oder infolge chronischer Entzündungen der Gallenwege, Magenteilentfernung und Milzverlust) zusätzlich zu berücksichtigen.

II.
Nach Entfernung eines malignen Bauchspeicheldrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab zu warten;
GdB/MdE-Grad während dieser Zeit
.................................... 100%

Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen:
ohne wesentliche Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes
.................................... 0-10%

geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernbährungszustandes
.................................... 20 - 40%

starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Harabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes
.................................... 50 - 80%

Diabetes mellitus durch Diät allein (ohne blutzuckerreguliernde Medikation) oder

durch Diät
- und Kohlenhydratresorptionsverzögerer oder Biguanide (d.h. orale Antidiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen) ausreichend einstellbar
.................................... 10%

- und Sulfonylharnstoffe (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika) ausreichend einstellbar
.................................... 20%

- und orale Antidiabetika und ergänzende Insulininjektionen ausreichend einstellbar
.................................... 30%

durch Diät und alleinige Insulinbehandlung
- gut einstellbar
.................................... 40%

- schwer einstellbar, such gelegentlich ausgeprägte Hypoglykämien
.................................... 50%

Häufig, ausgeprägte Hypoglykokämien sowie Organkomplikationen sind zusätzlich zu bewerten.

III.
Wie weit und was alles zutrifft, kann ich von hier nicht beurteilen, dies kann aber sicherlich der Arzt. Auch die Schwere des angesprochenen Hals-Wirbel-Säulen-Syndroms kann ich nicht beurteilen. Da aber Tumorkranke in der Regel immer auch psychische Beschwerden haben, die auch nach einer Heilungsbewährung fort bestehen, könnte ich mir vorstellen, dass bei der bechriebenen Komplexität des Krankheitsbildes auch nach einer Heilungebewährung ein GdB von mindestens 50% besteht. Aber wie gesagt: Aus der Ferne ist das schlecht zu beurteilen.
Peter
Landesrichter
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